Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LASERCUT s.r.o., die den Abschluss und die Erfüllung der über die Plattform lasercut.parts geschlossenen Werk- und Kaufverträge regeln.

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Artikel I. Einleitende Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschaft LASERCUT s.r.o. mit Sitz in Gogoľova 326/18, 851 01 Bratislava, Slowakische Republik, Ident.-Nr.: 55 033 130, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Einlage Nr. 168380/B (nachfolgend „Betreiber“), und ihrer Kunden beim Abschluss und bei der Erfüllung:

a) von Werkverträgen, deren Gegenstand die Herstellung des Werks nach den individuellen Anforderungen und der Technischen Dokumentation des Kunden über den Plattformbereich „Laserschneiden“ ist; und

b) von Kaufverträgen, deren Gegenstand der Verkauf von Fertigerzeugnissen oder sonstiger Ware, gegebenenfalls zusammen mit Montage, Installation, Einstellung oder Inbetriebnahme der Ware, über den Plattformbereich „E-Shop – Fertige Metallprodukte“ ist.

Beim Abschluss und bei der Erfüllung eines Werkvertrags tritt der Betreiber als Auftragnehmer und beim Abschluss und bei der Erfüllung eines Kaufvertrags als Verkäufer auf.

1.2. Der Betreiber betreibt eine Online-Bestellplattform, die auf der Website https://lasercut.parts verfügbar ist (nachfolgend „Plattform“) und insbesondere aus den funktional getrennten Bereichen „Laserschneiden“ und „E-Shop – Fertige Metallprodukte“ besteht.

Über den Plattformbereich „Laserschneiden“ ermöglicht der Betreiber den Kunden insbesondere die Durchführung von Preiskalkulationen, das Hochladen der Technischen Dokumentation, das Erstellen und Absenden von Bestellungen zur Herstellung des Werks, die Durchführung von Zahlungen und die Verfolgung des Bearbeitungsstands der Bestellungen. Über diesen Plattformbereich nimmt der Betreiber insbesondere Bestellungen entgegen und bearbeitet sie, stellt Auftragsbestätigungen, Vorausrechnungen und weitere zugehörige Dokumente aus, informiert die Kunden über den Verlauf der Bearbeitung der Bestellungen und stellt die elektronische Kommunikation mit den Kunden sicher.

Über den Plattformbereich „E-Shop – Fertige Metallprodukte“ ermöglicht der Betreiber den Kunden insbesondere die Auswahl und Bestellung von Ware, die Wahl der Lieferart und etwaiger Zusatzleistungen einschließlich der Montage, die Durchführung von Zahlungen und die Verfolgung des Bearbeitungsstands der Bestellungen. Über diesen Plattformbereich nimmt der Betreiber insbesondere Bestellungen entgegen und bearbeitet sie, versendet Eingangsbestätigungen der Bestellung und Bestellannahmen, stellt die Lieferung der Ware und eine etwaige Montage sicher und stellt Lieferscheine, Steuerbelege und weitere zugehörige Dokumente aus.

1.3. Diese AGB bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes Werkvertrags und jedes Kaufvertrags, der zwischen dem Betreiber und dem Kunden über die Plattform geschlossen wird (nachfolgend einzeln auch „Vertrag“ und gemeinsam „Verträge“). Der konkrete Vertragstyp bestimmt sich nach der Art der bestellten Leistung und nach dem Plattformbereich, über den der Kunde die Bestellung abgesendet hat.

1.4. Ist der Kunde ein Unternehmer, der im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit oder Berufsausübung handelt, richtet sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden insbesondere nach:

a) den Bestimmungen des § 536 ff. des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt; oder

b) den Bestimmungen des § 409 ff. des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, sowie nach diesen AGB und den übrigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik. Enthält der Vertrag Elemente mehrerer Vertragstypen, werden die einzelnen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach der Rechtsregelung beurteilt, die der Art der jeweiligen Leistung entspricht.

1.5. Ist der Kunde ein Verbraucher, richtet sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden insbesondere nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung einschließlich seiner Bestimmungen über Verbraucherverträge, den Verbraucherkaufvertrag und die Haftung für Mängel, nach dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, nach diesen AGB und den übrigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik.

Die Bestimmungen dieser AGB finden gegenüber einem Verbraucher nur in dem Umfang Anwendung, in dem sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen der Rechtsvorschriften zum Schutz des Verbrauchers stehen. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers können durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

1.6. Besondere Bedingungen, die vom Betreiber ausdrücklich schriftlich oder elektronisch in einer Auftragsbestätigung, einer Bestellannahme, einer Technischen Spezifikation, einem individuellen Preisangebot, einem Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll oder in einer anderen individuellen Bestätigung bestätigt wurden, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB, sofern aus dem betreffenden Dokument eindeutig der Wille des Betreibers hervorgeht, mit dem Kunden abweichende Bedingungen zu vereinbaren.

Gegenüber einem Verbraucher finden die besonderen Bedingungen nach dem vorstehenden Satz keine Anwendung, wenn sie dessen Rechte aus zwingenden Bestimmungen der Rechtsvorschriften einschränken oder unzulässige Vertragsbedingungen darstellen würden.

1.7. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er sich vor deren Absendung mit diesen AGB, der Reklamationsordnung und den auf der Plattform veröffentlichten Datenschutzgrundsätzen vertraut gemacht hat, die Möglichkeit hatte, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und sie zu speichern oder anderweitig auf einem dauerhaften Datenträger festzuhalten.

Der Kunde bestätigt zugleich, dass er mit diesen AGB und der Reklamationsordnung in der zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung geltenden Fassung einverstanden ist. Die Kenntnisnahme der Datenschutzgrundsätze stellt die Bestätigung ihrer Kenntnisnahme dar, nicht jedoch eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, sofern eine solche Einwilligung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht erforderlich ist.

Artikel II. Begriffsbestimmungen

2.1. Betreiber – die in Artikel I dieser AGB bezeichnete Gesellschaft LASERCUT s.r.o., die die Plattform betreibt und gegenüber dem Kunden je nach Art des jeweiligen Vertrags als Hersteller des Werks oder als Verkäufer der Ware, gegebenenfalls als Erbringer der Montage oder einer anderen Zusatzleistung auftritt.

2.2. Kunde – eine natürliche oder juristische Person, die die Plattform nutzt oder mit dem Betreiber einen Vertrag schließt. Kunde kann ein Verbraucher oder ein Unternehmer sein.

2.3. Verbraucher – eine natürliche Person, die beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder Berufsausübung handelt.

2.4. Unternehmer – eine natürliche oder juristische Person, die Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 2 oder des § 23 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung ist und beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder Berufsausübung handelt. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB gilt auch eine ausländische Person, die nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz oder Geschäftssitz hat, zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit berechtigt ist.

2.5. Online-Bestellplattform (nachfolgend „Plattform“) – die unter der Adresse https://lasercut.parts verfügbare Internetoberfläche des Betreibers, die insbesondere aus dem Bereich „Laserschneiden“, der der Bestellung des Werks nach den individuellen Anforderungen des Kunden dient, und aus dem Bereich „E-Shop – Fertige Metallprodukte“, der dem Kauf von Ware dient, besteht.

Über die Plattform kann der Kunde insbesondere Preiskalkulationen durchführen, Technische Dokumentation hochladen, Bestellungen erstellen und absenden, Verträge schließen, Zahlungen durchführen, die Lieferart und Zusatzleistungen auswählen und den Bearbeitungsstand der Bestellungen verfolgen. Der Betreiber nimmt über die Plattform insbesondere Bestellungen entgegen und bearbeitet sie, stellt Auftragsbestätigungen, Eingangsbestätigungen der Bestellung, Bestellannahmen, Vorausrechnungen, Lieferscheine, Steuerbelege und weitere zugehörige Dokumente aus, informiert den Kunden über den Verlauf der Bearbeitung der Bestellung und stellt die elektronische Kommunikation mit dem Kunden sicher.

2.6. E-Shop – der funktional getrennte Bereich der Plattform mit der Bezeichnung „E-Shop – Fertige Metallprodukte“, über den der Betreiber den Kunden Fertigerzeugnisse und sonstige Ware eigener oder fremder Herstellung zum Verkauf anbietet, gegebenenfalls zusammen mit Montage oder anderen Zusatzleistungen.

2.7. Benutzerkonto – ein vom Kunden auf der Plattform angelegtes elektronisches Konto, über das der Kunde Bestellungen aufgibt, deren Status verfolgt, mit dem Betreiber kommuniziert und seine Identifikations- und Kontaktdaten verwaltet.

2.8. Dauerhafter Datenträger – ein Mittel, das es ermöglicht, an den Kunden gerichtete Informationen so aufzubewahren, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich sind und ihre unveränderte Wiedergabe ermöglicht wird, insbesondere elektronische Post oder ein Dokument im PDF-Format.

Vertragsgegenstand

2.9. Werk – ein Metallteil, Halbzeug oder sonstiges Erzeugnis, das nach der Technischen Dokumentation des Kunden einschließlich der vereinbarten Fertigungs- und Technologievorgänge hergestellt wird, insbesondere Laserschneiden, Biegen, Schweißen, CNC-Bearbeitung, Oberflächenbehandlung oder andere vom Betreiber angebotene technologische Verfahren.

2.10. Ware – ein fertiges Metallerzeugnis, eine Anlage, eine Maschine, ein Bauteil, ein Zubehör oder eine andere bewegliche Sache, die der Betreiber über den E-Shop zum Verkauf anbietet und die nicht nach der individuellen Technischen Dokumentation des Kunden hergestellt wird. Ware kann ein Erzeugnis eigener Herstellung des Betreibers oder ein vom Betreiber bei einem Dritten beschafftes Erzeugnis sein.

Als Ware gilt auch Ware, bei der der Kunde aus den im E-Shop standardmäßig angebotenen Varianten, Abmessungen, Farben, Oberflächenbehandlungen oder Zubehörteilen auswählt, sofern es sich nicht um ein nach der individuellen Technischen Dokumentation oder nach besonderen Anforderungen des Kunden hergestelltes Erzeugnis handelt.

2.11. Montage – Montage, Installation, Anschluss, Einstellung, Probelauf, Inbetriebnahme der Ware, Einweisung des Kunden oder sonstige damit zusammenhängende Arbeiten oder Leistungen, die der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person erbringt, sofern der Kunde sie ausdrücklich bestellt hat oder sie nach der Beschreibung der Ware untrennbarer Bestandteil ihrer Lieferung sind. Der konkrete Umfang der Montage bestimmt sich nach der Bestellung, der Bestellannahme, der technischen Beschreibung der Ware oder einer besonderen Vereinbarung der Vertragsparteien.

2.12. Technische Dokumentation – Zeichnungen, Modelle, technische Spezifikationen, Anweisungen und sonstige für die Herstellung des Werks erforderliche Unterlagen, insbesondere Dateien im Format DXF, PDF oder in einem anderen vom Betreiber unterstützten Format.

2.13. Technische Spezifikation – ein für eine konkrete Bestellung auf Grundlage der Technischen Dokumentation und weiterer vom Kunden über die Plattform eingegebener Daten erstelltes elektronisches Dokument, das insbesondere die technischen Parameter des Werks, den gewählten Werkstoff, dessen Dicke, die Menge und die geforderten Fertigungs- oder Technologievorgänge enthält.

2.14. Werkvertrag – ein im Fernabsatz zwischen dem Betreiber als Auftragnehmer und dem Kunden über den Plattformbereich „Laserschneiden“ geschlossener Vertrag, dessen Gegenstand die Herstellung des Werks nach der Technischen Dokumentation des Kunden ist. Untrennbarer Bestandteil des Werkvertrags sind diese AGB, die Reklamationsordnung, die Auftragsbestätigung, die Technische Spezifikation der jeweiligen Bestellung sowie weitere vom Betreiber ausdrücklich bestätigte Dokumente oder besondere Bedingungen.

2.15. Kaufvertrag – ein im Fernabsatz zwischen dem Betreiber als Verkäufer und dem Kunden als Käufer über den E-Shop geschlossener Vertrag, auf dessen Grundlage sich der Betreiber verpflichtet, dem Kunden die bestellte Ware zu liefern und ihm das Eigentumsrecht an der Ware zu übertragen, und der Kunde sich verpflichtet, die Ware zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Ist Bestandteil der Bestellung auch eine Montage oder eine andere Zusatzleistung, umfasst der Kaufvertrag auch die Pflicht des Betreibers, diese Montage oder Leistung im vereinbarten Umfang zu erbringen, sofern sich aus der Bestellung, der Bestellannahme oder einer besonderen Vereinbarung der Vertragsparteien nicht ergibt, dass sie Gegenstand eines gesonderten Vertrags sein soll.

Untrennbarer Bestandteil des Kaufvertrags sind insbesondere diese AGB, die Reklamationsordnung, die Bestellung, die Bestellannahme, die zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung geltende Beschreibung und Spezifikation der Ware sowie weitere vom Betreiber ausdrücklich bestätigte Dokumente oder besondere Bedingungen.

2.16. Vertrag – je nach Art der bestellten Leistung der zwischen dem Betreiber und dem Kunden über die Plattform geschlossene Werkvertrag oder Kaufvertrag. Verwenden diese AGB den Begriff „Vertrag“ ohne weitere Unterscheidung, findet die betreffende Bestimmung auf beide Vertragsarten Anwendung, sofern sich aus ihrem Inhalt oder der Art der Leistung nichts anderes ergibt.

Bestellvorgang

2.17. Preiskalkulation – eine informative Berechnung des voraussichtlichen Preises des Werks auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten. Die Preiskalkulation stellt weder ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrags noch dessen Abschluss dar. Die Preiskalkulation wird im Plattformbereich „Laserschneiden“ verwendet, sofern der Betreiber nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.

2.18. Bestellung – der über den jeweiligen Plattformbereich abgesendete elektronische Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrags.

Handelt es sich um einen Werkvertrag, enthält die Bestellung insbesondere die Technische Dokumentation, die Technische Spezifikation des Werks, den gewählten Werkstoff, dessen Dicke, die Menge, die Lieferart, die Rechnungsdaten sowie etwaige weitere Anforderungen des Kunden.

Handelt es sich um einen Kaufvertrag, enthält die Bestellung insbesondere die Bezeichnung der Ware, deren gewählte Variante oder Parameter, die Menge, den Preis, die Zahlungsart, die Lieferart, die Lieferadresse, die Rechnungsdaten sowie eine etwaige Montage oder andere Zusatzleistung.

Die Bestellung stellt den Antrag des Kunden auf Abschluss des jeweiligen Vertrags dar; der Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmt sich nach Artikel III dieser AGB.

2.19. Auftragsbestätigung – ein vom Betreiber ausgestelltes und dem Kunden an die in der Bestellung oder im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse zugestelltes elektronisches Dokument, mit dem der Betreiber die Annahme der Bestellung zur Herstellung des Werks und den Abschluss des Werkvertrags bestätigt.

Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Identifikation der Bestellung, die Spezifikation des Werks, den Preis, die Zahlungsart, die Lieferart und die weiteren Bedingungen der Erfüllung des Werkvertrags. Die Auftragsbestätigung wird ausschließlich bei Bestellungen verwendet, die über den Plattformbereich „Laserschneiden“ aufgegeben werden.

2.20. Eingangsbestätigung der Bestellung – eine automatische elektronische Mitteilung, die nach dem Absenden einer Bestellung über den E-Shop erstellt und dem Kunden an die in der Bestellung oder im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse zugestellt wird und mit der der Betreiber lediglich den technischen Eingang der Bestellung bestätigt.

Die Eingangsbestätigung der Bestellung stellt weder eine Annahme der Bestellung durch den Betreiber noch eine Bestellannahme oder den Abschluss des Kaufvertrags dar, und zwar auch dann nicht, wenn sie eine Zusammenfassung der Bestellung oder Informationen über den Eingang, die Autorisierung oder die Verarbeitung einer Zahlung enthält.

2.21. Bestellannahme – die ausdrückliche elektronische Mitteilung des Betreibers, die dem Kunden nach Eingang der Zahlung für die Ware zugestellt wird und mit der der Betreiber eine über den E-Shop abgesendete Bestellung annimmt. Der Kaufvertrag ist mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Bestellannahme an den Kunden geschlossen.

Die Bestellannahme enthält oder macht insbesondere die Identifikation der Bestellung, die Bezeichnung und Menge der Ware, den Gesamtpreis, die Zahlungsart, die Art und die voraussichtliche Lieferfrist sowie den Umfang einer etwaigen Montage oder anderer Zusatzleistungen zugänglich.

2.22. Vorausrechnung – eine vom Betreiber ausgestellte Zahlungsaufforderung über den gesamten Preis des Werks oder einen vereinbarten Teil davon vor Beginn des Fertigungsprozesses. Die Vorausrechnung ist kein Steuerbeleg, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift oder das Dokument selbst nichts anderes bestimmt.

2.23. Zahlungsbestätigung – eine elektronische Mitteilung des Betreibers, des Zahlungsdienstleisters oder der Bank, die den Eingang oder die erfolgreiche Autorisierung einer Zahlung bestätigt. Die Zahlungsbestätigung stellt für sich genommen weder eine Bestellannahme noch den Abschluss des Kaufvertrags dar.

Herstellung des Werks

2.24. Technische Prüfung (Review) – die fachliche Beurteilung der Technischen Dokumentation, die nach Abschluss des Werkvertrags und Eingang der Zahlung des Preises des Werks zum Zweck der Überprüfung der technologischen Machbarkeit seiner Herstellung durchgeführt wird. Die Technische Prüfung umfasst keine Kontrolle der Richtigkeit der konstruktiven Lösung, der technischen Berechnungen oder der Eignung des Werks für den beabsichtigten Verwendungszweck.

2.25. Voraussichtliche Fertigungsdauer (Lead Time) – die voraussichtlich für die Herstellung des Werks erforderliche Zeit oder der voraussichtliche Termin seiner Fertigstellung oder Lieferung, der dem Kunden nach Durchführung der Technischen Prüfung mitgeteilt wird. Die Lead Time hat informativen Charakter, sofern der Betreiber nicht ausdrücklich einen verbindlichen Fertigstellungs- oder Liefertermin des Werks bestätigt.

2.26. Fertigungsprozess – die Gesamtheit der Fertigungs-, Technologie-, Kontroll-, Verpackungs- und Logistiktätigkeiten, die der Betreiber oder von ihm beauftragte Personen zum Zweck der Herstellung des Werks ausführen.

2.27. Kontrollmuster – das erste Probestück des Werks, das auf Wunsch des Kunden vor Beginn der Serienfertigung als kostenpflichtige Zusatzleistung hergestellt wird.

2.28. Werkstoffzertifikat – ein vom Hersteller oder Lieferanten des Werkstoffs ausgestellter Nachweis über dessen Herkunft oder Eigenschaften, den der Betreiber dem Kunden auf dessen Wunsch als kostenpflichtige Zusatzleistung beschafft.

Lieferung des Werks und der Ware

2.29. Lieferung – die Übergabe des Werks oder der Ware an den Kunden oder eine von ihm bestimmte Person in der im Vertrag vereinbarten Weise, insbesondere über einen Frachtführer, durch Selbstabholung oder durch Übergabe am Montageort.

2.30. Zustellung – die Art der Lieferung, bei der das Werk oder die Ware über einen Frachtführer, den Betreiber oder eine andere beauftragte Person an die vom Kunden angegebene Adresse befördert wird.

2.31. Selbstabholung – die Übernahme des Werks oder der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person an dem vom Betreiber bestimmten oder mit dem Kunden vereinbarten Ort und Zeitpunkt.

2.32. Lieferschein – ein in Papier- oder elektronischer Form erstelltes Dokument, das insbesondere die Identifikation der Vertragsparteien, die Bestellnummer, die Bezeichnung und Menge des gelieferten Werks oder der gelieferten Ware, das Datum und die Art der Lieferung sowie etwaige Vorbehalte des Kunden bei der Übernahme enthält. Der Lieferschein bestätigt die Lieferung und Übernahme der jeweiligen Leistung, ist jedoch kein Steuerbeleg, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.33. Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll – ein in Papier- oder elektronischer Form erstelltes Dokument, mit dem insbesondere die Übergabe der Anlage an den Kunden, die Durchführung der vereinbarten Montage, Installation, des Anschlusses, der Einstellung, des Probelaufs und der Inbetriebnahme der Anlage, das Ergebnis der durchgeführten Funktionsprüfungen, die Übergabe der Anleitungen und der übrigen Dokumentation, eine etwaige Einweisung des Kunden sowie die bei der Übergabe oder Inbetriebnahme festgestellten Vorbehalte festgehalten werden.

2.34. Steuerbeleg – eine Rechnung oder ein anderer Buchhaltungs- und Steuerbeleg, den der Betreiber im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit einer eingegangenen Zahlung, der Lieferung des Werks oder der Ware oder der Durchführung einer Montage oder anderen Leistung ausstellt.

Reklamationen

2.35. Reklamationsordnung – ein gesondertes Dokument des Betreibers, das die Bedingungen für die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung und aus der Garantie sowie die Art der Bearbeitung von Reklamationen regelt, untrennbarer Bestandteil dieser AGB ist und sich seinem Inhalt nach auf das Werk, die Ware, die Montage und weitere vom Betreiber erbrachte Leistungen bezieht.

Artikel III. Abschluss des Vertrags

A. Abschluss des Werkvertrags über den Plattformbereich „Laserschneiden“

3.1. Der Werkvertrag wird im Fernabsatz über den Plattformbereich „Laserschneiden“ geschlossen, ohne dass ein gesonderter schriftlicher Vertrag erforderlich ist. Der Prozess des Vertragsschlusses besteht insbesondere aus der Erstellung und Absendung der Bestellung durch den Kunden, der Zustellung der Auftragsbestätigung durch den Betreiber und der Erfüllung der weiteren Bedingungen nach diesen AGB.

3.2. Dem Abschluss des Werkvertrags kann eine unverbindliche Preiskalkulation des Werks über die Plattform auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten und Technischen Dokumentation vorausgehen.

3.3. Mit der Absendung der Bestellung über die Plattform bestätigt der Kunde, dass:

a) er sich mit diesen AGB und der Reklamationsordnung vertraut gemacht, die Datenschutzgrundsätze zur Kenntnis genommen und sich mit den übrigen auf der Plattform veröffentlichten Dokumenten vertraut gemacht hat, die sich auf die Bestellung beziehen;

b) alle in der Bestellung angegebenen Daten vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind;

c) er berechtigt ist, die Technische Dokumentation zu verwenden und sie dem Betreiber zum Zweck der Herstellung des Werks zur Verfügung zu stellen.

d) die Technische Dokumentation und die in der Bestellung angegebenen Daten seinen Anforderungen an das Werk entsprechen; und

e) er vor der Absendung der Bestellung die Möglichkeit hatte, die in der Bestellung angegebenen Daten zu prüfen und zu berichtigen.

3.4. Die vom Kunden abgesendete Bestellung stellt einen Antrag auf Abschluss des Werkvertrags dar.

3.5. Der Werkvertrag ist mit dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem die Auftragsbestätigung dem Kunden an die in der Bestellung oder im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse zugestellt wird.

3.6. Die Auftragsbestätigung bestätigt die Annahme der Bestellung und den Abschluss des Werkvertrags, stellt jedoch weder eine Bestätigung der technologischen Machbarkeit der Herstellung des Werks noch eine Verpflichtung des Betreibers zum Beginn des Fertigungsprozesses dar. Über den Beginn des Fertigungsprozesses entscheidet das Ergebnis der nach diesen AGB durchgeführten Technischen Prüfung.

3.7. Nach Abschluss des Werkvertrags stellt der Betreiber dem Kunden eine Vorausrechnung aus, sofern zwischen den Vertragsparteien keine andere Art der Zahlung des Preises des Werks vereinbart ist.

3.8. Der Fertigungsprozess beginnt erst nach Erfüllung der Bedingungen nach diesen AGB, insbesondere nach Gutschrift der betreffenden Zahlung auf dem Bankkonto des Betreibers, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.9. Nach Eingang der Zahlung führt der Betreiber eine Technische Prüfung der Bestellung im Hinblick auf die technologische Machbarkeit der Herstellung des Werks durch.

3.10. Die Technische Prüfung nach Ziffer 3.9 wird ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der technologischen Machbarkeit der Herstellung des Werks durchgeführt. Der Betreiber überprüft bei der Technischen Prüfung weder die Richtigkeit der konstruktiven Lösung und der technischen Berechnungen noch die Funktionsfähigkeit des Werks oder dessen Eignung für den vom Kunden beabsichtigten Zweck.

3.11. Ergibt die Technische Prüfung, dass die Herstellung des Werks technologisch nicht machbar ist oder ihr andere objektive Umstände entgegenstehen, informiert der Betreiber den Kunden unverzüglich über diesen Umstand. Einigen sich die Vertragsparteien nicht auf eine Änderung oder Ergänzung der Bestellung, ist der Betreiber berechtigt, vom Werkvertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet der Betreiber dem Kunden unverzüglich alle erhaltenen Zahlungen für das nicht realisierte Werk auf demselben Weg, auf dem sie geleistet wurden, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

Ist der Kunde ein Verbraucher, bedarf die Verwendung einer anderen Art der Rückerstattung seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und darf ihm dadurch keinerlei zusätzliche Kosten entstehen.

3.12. Ist das Ergebnis der Technischen Prüfung positiv, teilt der Betreiber dem Kunden die Voraussichtliche Fertigungsdauer (Lead Time) oder den voraussichtlichen Liefertermin des Werks mit und nimmt die Bestellung in den Fertigungsprozess auf.

3.13. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Beginn des Fertigungsprozesses abzulehnen oder vom Werkvertrag zurückzutreten in den in diesen AGB geregelten Fällen, insbesondere wenn das Ergebnis der Technischen Prüfung die technologische Unmöglichkeit der Herstellung des Werks oder das Bestehen anderer objektiver Hindernisse für dessen Realisierung ergibt.

B. Abschluss des Kaufvertrags über den E-Shop

3.14. Der Kaufvertrag wird im Fernabsatz über den E-Shop geschlossen, ohne dass ein gesonderter schriftlicher Vertrag erforderlich ist. Der Prozess besteht insbesondere aus der Auswahl der Ware, der Absendung der Bestellung, der Ermittlung des Gesamtpreises der Bestellung einschließlich der Lieferkosten, dessen vollständiger Bezahlung, der Zustellung der Eingangsbestätigung der Bestellung und der anschließenden Bestellannahme durch den Betreiber.

3.15. Die im E-Shop angegebenen Informationen über die Ware einschließlich ihres Preises, ihrer Verfügbarkeit und ihrer Beschreibung stellen eine Aufforderung des Betreibers an den Kunden zur Absendung einer Bestellung dar und nicht einen verbindlichen Antrag des Betreibers auf Abschluss des Kaufvertrags.

3.16. Der Kunde wählt im E-Shop die Ware, deren verfügbare Variante oder Parameter, die Menge, die Art der Lieferung und eine etwaige Montage oder andere Zusatzleistung aus und legt die ausgewählte Ware in den elektronischen Warenkorb.

3.17. Vor der Absendung der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, alle in der Bestellung angegebenen Daten zu prüfen und zu berichtigen, insbesondere die Bezeichnung, Variante, Parameter und Menge der Ware, den Preis der Ware, die Berechnungsart oder die Höhe der Lieferkosten, den Umfang und den Preis der Zusatzleistungen, die Zahlungs- und Lieferart, die Lieferadresse sowie die Rechnungs- und Kontaktdaten.

3.18. Mit der Absendung der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er sich mit diesen AGB und der Reklamationsordnung vertraut gemacht hat, vollständige und richtige Daten angegeben hat, die bestellte Ware und die gewählte Lieferart geprüft hat und die Bestellung mit der Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtpreises der Bestellung absendet.

3.19. Ist der Kunde ein Verbraucher, muss die Schaltfläche oder eine entsprechende Funktion zur Absendung der Bestellung mit den Worten „Bestellung mit Zahlungspflicht“, „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, die zum Ausdruck bringt, dass die Absendung der Bestellung eine Zahlungspflicht auslöst.

3.20. Die vom Kunden über den E-Shop abgesendete Bestellung stellt einen verbindlichen Antrag des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrags dar. Die Absendung der Bestellung stellt für sich genommen weder den Abschluss des Kaufvertrags noch eine Verpflichtung des Betreibers zur Annahme der Bestellung dar.

3.21. Der Kunde ist verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises der Bestellung vor deren Annahme zu zahlen. Werden die Lieferkosten individuell ermittelt, zahlt der Kunde den Gesamtpreis nach Mitteilung und Bestätigung des Lieferpreises. Ohne vollständige Zahlung ist der Betreiber nicht verpflichtet, die Bestellung zu prüfen, anzunehmen, die Ware vorzubereiten oder zu versenden, und die Bestellung kann automatisch storniert werden.

3.22. Nach erfolgreicher Absendung der Bestellung und vollständiger Zahlung des Gesamtpreises stellt der Betreiber dem Kunden eine Eingangsbestätigung der Bestellung an die in der Bestellung oder im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse zu.

3.23. Die Eingangsbestätigung der Bestellung bestätigt lediglich, dass die Bestellung dem Betreiber technisch zugegangen ist. Weder die Eingangsbestätigung der Bestellung noch die Bestätigung oder Autorisierung einer Zahlung noch die Gutschrift einer Zahlung auf dem Konto des Betreibers stellen für sich genommen eine Annahme der Bestellung, eine Bestellannahme oder den Abschluss des Kaufvertrags dar.

3.24. Nach Eingang der Zahlung überprüft der Betreiber insbesondere die Verfügbarkeit der Ware, die Richtigkeit des Preises, die Möglichkeit, die Lieferung sicherzustellen, und, sofern bestellt, die Möglichkeit der Durchführung der Montage oder einer anderen Zusatzleistung.

3.25. Der Kaufvertrag ist erst mit dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem die Bestellannahme dem Kunden an die in der Bestellung oder im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse zugestellt wird. Mit der Bestellannahme nimmt der Betreiber den Antrag des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich an.

3.26. Die Eingangsbestätigung der Bestellung und die Bestellannahme stellen zwei gesonderte elektronische Dokumente und zwei unterschiedliche Rechtshandlungen dar. Eine elektronische Mitteilung, die nicht ausdrücklich angibt, dass der Betreiber die Bestellung annimmt, gilt nicht als Bestellannahme.

3.27. Die Bestellannahme enthält oder macht dem Kunden insbesondere zugänglich:

a) die Identifikation des Betreibers und des Kunden;

b) die Nummer und das Datum der Bestellung;

c) die Bezeichnung, Variante, Parameter und Menge der Ware;

d) den Kaufpreis der Ware und den Gesamtpreis der Bestellung;

e) die Bestätigung des Zahlungseingangs;

f) die Lieferart und die voraussichtliche Lieferfrist oder den voraussichtlichen Liefertermin;

g) den Umfang einer etwaigen Montage oder anderer Zusatzleistungen; und

h) weitere individuell vereinbarte Bedingungen der Erfüllung des Kaufvertrags.

3.28. Der Betreiber ist insbesondere dann berechtigt, eine Bestellung nicht anzunehmen, wenn:

a) die Ware nicht verfügbar ist oder nicht mehr hergestellt oder geliefert wird;

b) der Betreiber die Lieferung der Ware oder die bestellte Montage nicht sicherstellen kann;

c) im E-Shop infolge eines technischen, administrativen oder ähnlichen Fehlers ein offensichtlich unrichtiger Preis, eine unrichtige Beschreibung, Verfügbarkeit oder eine andere unrichtige Angabe ausgewiesen war;

d) der Kunde unvollständige, unrichtige oder unwahre Daten angegeben hat, die zur Erfüllung der Bestellung erforderlich sind;

e) der begründete Verdacht auf unbefugte Verwendung eines Zahlungsmittels, betrügerisches Handeln oder Missbrauch der Plattform besteht;

f) die Erfüllung der Bestellung gegen allgemein verbindliche Rechtsvorschriften, eine Entscheidung einer Behörde, internationale Sanktionen oder Rechte Dritter verstoßen würde; oder

g) ein anderes objektives Hindernis besteht, aufgrund dessen die Erfüllung der Bestellung vom Betreiber billigerweise nicht verlangt werden kann.

3.29. Ziffer 3.28 darf nicht dahin ausgelegt werden, dass der Betreiber die Bestellung eines Verbrauchers aus willkürlichen, diskriminierenden oder anderen rechtswidrigen Gründen ablehnen darf.

3.30. Nimmt der Betreiber eine Bestellung nicht an, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit. Da der Kaufvertrag nicht geschlossen wurde, gilt die Nichtannahme der Bestellung nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.

3.31. Im Fall der Nichtannahme einer Bestellung erstattet der Betreiber dem Kunden die gesamte im Zusammenhang mit der nicht angenommenen Bestellung erhaltene Zahlung unverzüglich auf demselben Weg, auf dem die Zahlung geleistet wurde, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird.

Ist der Kunde ein Verbraucher, bedarf die Verwendung einer anderen Art der Rückerstattung seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und darf ihm dadurch keinerlei zusätzliche Kosten entstehen.

3.32. Nach Abschluss des Kaufvertrags stellt der Betreiber dem Verbraucher eine Bestätigung über dessen Abschluss einschließlich dieser AGB und der übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zu, und zwar unverzüglich, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware.

3.33. Nach Abschluss des Kaufvertrags stellt der Betreiber die Lieferung der Ware und eine etwaige Durchführung der Montage im Einklang mit der Bestellannahme und diesen AGB sicher. Bei oder nach der Lieferung werden dem Kunden ein Lieferschein und ein Steuerbeleg im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften übergeben oder elektronisch zugänglich gemacht.

Artikel IV. Nutzung der Plattform und Benutzerkonto

4.1. Die Plattform dient der elektronischen Kommunikation zwischen dem Betreiber und dem Kunden, insbesondere der Erstellung von Preiskalkulationen, dem Hochladen der Technischen Dokumentation, der Auswahl von Ware, der Nutzung des elektronischen Warenkorbs, der Aufgabe von Bestellungen, dem Abschluss von Werkverträgen und Kaufverträgen, der Zahlung des Preises des Werks oder der Ware sowie einer etwaigen Montage oder anderer Zusatzleistungen, dem Austausch von Dokumenten, der Verfolgung des Status der Bestellungen und der weiteren Kommunikation im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung des Werks oder mit dem Verkauf, der Lieferung, der Montage und der Reklamation der Ware.

4.2. Für die Nutzung sämtlicher Funktionen der Plattform ist die Anlage eines Benutzerkontos erforderlich. Ohne Registrierung kann der Kunde nur diejenigen Funktionen der Plattform nutzen, die der Betreiber auch nicht registrierten Nutzern zugänglich macht. Ermöglicht die Plattform die Absendung einer Bestellung ohne Registrierung, ist der Kunde verpflichtet, vollständige und richtige Daten anzugeben, die für die Bearbeitung der Bestellung, den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags sowie die Zustellung zugehöriger Mitteilungen und Dokumente erforderlich sind.

4.3. Bei der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, vollständige, richtige und aktuelle Identifikations- und Kontaktdaten anzugeben und diese während der Dauer des Vertragsverhältnisses unverzüglich zu aktualisieren. Ein Kunde, der eine Bestellung als Unternehmer absendet, ist außerdem verpflichtet, seinen Firmennamen, seinen Sitz oder Geschäftssitz, die Ident.-Nr., die Steuer-Nr., die USt-IdNr., sofern ihm eine solche zugeteilt wurde, sowie die Daten der zur Vertretung berechtigten Person anzugeben.

4.4. Der Kunde ist für die Richtigkeit der in seinem Benutzerkonto oder in der Bestellung angegebenen Daten verantwortlich. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nicht aktuelle Daten des Kunden verursacht werden, sofern der Betreiber die Unrichtigkeit dieser Daten bei Anwendung angemessener fachlicher Sorgfalt nicht erkennen konnte. Diese Bestimmung gilt nicht für Fälle, in denen die Haftung des Betreibers nach allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

4.5. Die Zugangsdaten zum Benutzerkonto sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, sie vor der Offenlegung gegenüber Dritten zu schützen und dem Betreiber jeden Verdacht auf ihre unbefugte Verwendung unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist zugleich verpflichtet, ein angemessen sicheres Passwort zu verwenden und sich nach Beendigung der Nutzung des Benutzerkontos abzumelden, insbesondere wenn er ein Gerät verwendet, das anderen Personen zugänglich ist.

4.6. Über das Benutzerkonto vorgenommene Handlungen gelten als Handlungen des Kunden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass sein Benutzerkonto trotz der von ihm getroffenen angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unbefugt verwendet wurde. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde dem Betreiber den Verdacht auf eine unbefugte Verwendung des Benutzerkontos mitteilt, ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Einschränkung der weiteren unbefugten Nutzung zu ergreifen.

Die Bestimmung dieser Ziffer beschränkt weder das Recht des Kunden einzuwenden, dass er eine bestimmte Handlung weder vorgenommen noch genehmigt hat, noch die gesetzliche Haftung des Betreibers für die Sicherheit der Plattform.

4.7. Der Betreiber ist berechtigt, die elektronische Kommunikation über die Plattform, per elektronischer Post oder über ein anderes vereinbartes elektronisches Kommunikationsmittel zu nutzen. Dem Kunden über die Plattform zugänglich gemachte Dokumente gelten als zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung im Benutzerkonto zugestellt, sofern der Kunde über ihre Bereitstellung zugleich per elektronischer Post oder auf andere vereinbarte Weise informiert wird und sie speichern und unverändert wiedergeben kann, sofern diese AGB oder allgemein verbindliche Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.

Die Auftragsbestätigung, die Bestellannahme, die Bestätigung über den Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher, die AGB und weitere Dokumente, für die die Rechtsvorschriften eine Zustellung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, werden dem Kunden per elektronischer Post, im PDF-Format oder auf andere Weise zugestellt, die die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger erfüllt. Ihre bloße vorübergehende Anzeige in der Benutzeroberfläche der Plattform gilt nicht als Zustellung auf einem dauerhaften Datenträger.

4.8. Der Betreiber ist berechtigt, planmäßige Wartungen, technische Aktualisierungen oder andere für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform erforderliche Eingriffe vorzunehmen. Soweit möglich, kündigt er geplante Ausfallzeiten den Kunden im Voraus an. Während einer Ausfallzeit können einzelne oder sämtliche Funktionen der Plattform vorübergehend nicht verfügbar sein. Eine geplante Ausfallzeit hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit bereits geschlossener Verträge oder auf die daraus resultierenden Rechte des Kunden.

4.9. Der Betreiber haftet nicht für eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform, die durch Umstände verursacht wird, die er nicht in zumutbarer Weise beeinflussen kann, insbesondere Störungen von Telekommunikationsnetzen, Diensten Dritter, Cyberangriffe, Stromausfälle oder Umstände höherer Gewalt. Der Betreiber trifft jedoch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit der Plattform und zum Schutz der über die Plattform verarbeiteten Daten.

Von dieser Bestimmung unberührt bleiben die Haftung des Betreibers, die nach allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, sowie die Rechte des Verbrauchers aus einem bereits geschlossenen Vertrag.

4.10. Der Betreiber ist berechtigt, die technische Lösung, die Funktionen oder die Benutzeroberfläche der Plattform in angemessener Weise zu ändern, sofern solche Änderungen keine Einschränkung der Rechte des Kunden aus bereits geschlossenen Verträgen zur Folge haben. Durch eine Änderung der Plattform darf ohne Zustimmung des Kunden keine nachträgliche Änderung des Gegenstands, des Preises oder anderer wesentlicher Bedingungen eines bereits geschlossenen Vertrags erfolgen, sofern diese AGB oder eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmen.

4.11. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform in einer Weise zu nutzen, die deren Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit gefährden könnte, ihre technischen Schutzvorkehrungen zu umgehen, unbefugt in ihren Betrieb einzugreifen oder sie entgegen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften oder den guten Sitten zu nutzen. Der Kunde darf insbesondere über die Plattform keinen Schadcode verbreiten, keine unbefugten automatisierten Eingriffe vornehmen, sich keinen unbefugten Zugang zu Daten oder Konten anderer Personen verschaffen und keine Bestellungen unter Verwendung einer fremden Identität oder eines fremden Zahlungsmittels ohne Berechtigung aufgeben.

4.12. Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Benutzerkonto vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn er den begründeten Verdacht auf dessen unbefugte Nutzung, auf einen Verstoß gegen diese AGB oder auf eine Gefährdung der Sicherheit der Plattform hat. Über eine solche Maßnahme wird der Kunde unverzüglich informiert, sofern dem keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen. Die Einschränkung oder Sperrung des Benutzerkontos führt für sich genommen weder zur Beendigung eines bereits geschlossenen Vertrags noch zum Erlöschen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Der Betreiber stellt sicher, dass der Kunde auf angemessenem Ersatzweg über bereits geschlossene Verträge kommunizieren, eine Reklamation oder ein anderes gesetzliches Recht geltend machen und die Dokumente erhalten kann, auf deren Zugang er einen Anspruch hat.

4.13. Der Betreiber ist berechtigt, automatisierte Werkzeuge zur Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Daten einzusetzen, um eine Preiskalkulation zu erstellen, eine Bestellung zu bearbeiten, die Fertigung oder Lieferung zu planen, die Verfügbarkeit der Ware zu prüfen, eine Zahlung zu verarbeiten, die Montage sicherzustellen und den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

Die automatisierte Datenverarbeitung ersetzt die Technische Prüfung (Review) nicht, sofern diese AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Eine automatisierte Preisberechnung, eine Information über die Verfügbarkeit der Ware, eine Eingangsbestätigung der Bestellung oder eine Zahlungsbestätigung stellt für sich genommen keine Bestellannahme oder Annahme des Kaufvertrags durch den Betreiber dar.

Der Einsatz automatisierter Werkzeuge erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten. Soll gegenüber einer natürlichen Person eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung getroffen werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, geht der Betreiber nach den in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen vor.

4.14. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Absendung der Bestellung deren Inhalt zu prüfen und etwaige Fehler mithilfe der auf der Plattform verfügbaren technischen Mittel zu beseitigen. Nach der Absendung der Bestellung kann der Kunde über die Kontaktdaten des Betreibers die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Die Möglichkeit einer Berichtigung nach Vertragsschluss hängt von der Art der gewünschten Änderung, vom Bearbeitungsstand der Bestellung und von der Vereinbarung der Vertragsparteien ab.

4.15. Der Inhalt des elektronischen Warenkorbs gilt nicht als Reservierung der Ware. Die Ware ist für den Kunden weder durch das bloße Einlegen in den Warenkorb noch durch die Erstellung einer Bestellung, die Zustellung einer Eingangsbestätigung der Bestellung oder den Eingang einer Zahlung reserviert, sondern erst durch die Bestellannahme durch den Betreiber.

4.16. Der Betreiber bewahrt die Daten über Bestellungen und geschlossene Verträge für den Zeitraum auf, der für deren Erfüllung, die Bearbeitung etwaiger Reklamationen, den Schutz von Rechtsansprüchen und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs-, Buchhaltungs- und Steuerpflichten erforderlich ist. Dem Kunden wird empfohlen, die AGB, die Bestellung, die Auftragsbestätigung oder die Bestellannahme sowie die übrigen mit dem Vertrag zusammenhängenden Dokumente zu speichern.

Artikel V. Preis des Werks und der Ware sowie Zahlungsbedingungen

A. Preis des Werks und Zahlungsbedingungen des Werkvertrags

5.1. Der Preis des Werks wird für jede Bestellung individuell auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten bestimmt, insbesondere der Technischen Dokumentation, des gewählten Werkstoffs, dessen Dicke, der Menge, der geforderten Technologievorgänge, der Lieferart und der weiteren Anforderungen des Kunden.

5.2. Die über die Plattform angezeigte informative Preiskalkulation stellt den voraussichtlichen Preis des Werks dar, der automatisiert auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten berechnet wird. Diese Preiskalkulation stellt für sich genommen weder ein verbindliches Angebot des Betreibers noch den endgültigen Preis des Werks dar.

5.3. Der endgültige Preis des Werks ist in der Auftragsbestätigung oder in einer anderen dem Kunden im Einklang mit diesen AGB zugestellten elektronischen Bestätigung angegeben.

5.4. Sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst der Preis des Werks:

a) die Herstellung des Werks nach der Technischen Spezifikation;

b) den vom Betreiber beschafften Werkstoff;

c) die Standardverpackung des Werks nach Artikel VII dieser AGB.

5.5. Der Preis des Werks umfasst insbesondere nicht:

a) Transportkosten;

b) das Werkstoffzertifikat;

c) das Kontrollmuster;

d) sonstige Zusatzleistungen, die der Kunde über den Standardumfang der Leistung hinaus bestellt;

e) Sonderverpackung, Handhabungs-, Verlade- oder Entladearbeiten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Bestellung oder der Auftragsbestätigung als Bestandteil des Preises des Werks angeführt sind.

5.6. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise in Euro (EUR). Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Ausstellung des jeweiligen Steuerbelegs geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften berechnet. Ist der Kunde ein Verbraucher, werden der endgültige Preis des Werks und alle weiteren vor der Absendung der Bestellung angezeigten Preise einschließlich MwSt. und der übrigen Steuern, soweit anwendbar, angegeben.

5.7. Voraussetzung für den Beginn der Technischen Prüfung und des Fertigungsprozesses ist die Zahlung von 100 % des Preises des Werks im Voraus auf Grundlage einer Vorausrechnung, sofern die Vertragsparteien im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich oder elektronisch etwas anderes vereinbaren.

5.8. Eine Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als geleistet, in dem der gesamte Preis des Werks dem Bankkonto des Betreibers gutgeschrieben wird.

5.9. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorausrechnung spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab ihrer Zustellung in voller Höhe zu bezahlen.

5.10. Zahlt der Kunde die Vorausrechnung nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 5.9 dieser AGB in voller Höhe oder zahlt er sie nur teilweise, ist der Betreiber berechtigt, vom Werkvertrag zurückzutreten. Über den Rücktritt vom Werkvertrag wird der Kunde über die Plattform oder per elektronischer Post informiert.

5.11. Hat der Kunde nur einen Teil des Preises des Werks gezahlt, erstattet der Betreiber nach dem Rücktritt vom Werkvertrag nach Ziffer 5.10 dieser AGB dem Kunden die erhaltene Zahlung oder einen Teil davon unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Rücktritts vom Werkvertrag, und zwar auf demselben Weg, auf dem sie eingegangen ist, sofern eine besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt. Ist der Kunde ein Verbraucher, darf eine andere Art der Rückerstattung nur mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und unter der Voraussetzung verwendet werden, dass ihm dadurch keinerlei zusätzliche Kosten entstehen.

B. Kaufpreis der Ware und Zahlungsbedingungen des Kaufvertrags

5.12. Der bei der Ware im E-Shop angegebene Kaufpreis umfasst die Ware und deren Standardverpackung. Er umfasst nicht die Kosten der Lieferung, der Montage, einer Sonderverpackung, der Entladung oder der Verwendung besonderer Handhabungs- oder Hebeeinrichtungen, sofern bei der konkreten Ware oder in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

5.13. Der für eine konkrete Bestellung geltende Kaufpreis ist der Preis, der dem Kunden unmittelbar vor der Absendung der Bestellung im elektronischen Warenkorb angezeigt wird, mit Ausnahme des Falls eines offensichtlichen Preisfehlers nach Ziffer 5.20 dieser AGB.

5.14. Vor der Absendung der Bestellung werden dem Kunden der Kaufpreis der Ware sowie die Kosten der Lieferung und der Zusatzleistungen angezeigt. Können die Lieferkosten nicht im Voraus bestimmt werden, wird der Kunde über die Art ihrer Berechnung informiert; der konkrete Lieferpreis wird ihm zur Bestätigung mitgeteilt und vor der Zahlung in den Gesamtpreis der Bestellung einbezogen.

5.15. Der Kunde ist verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises der Bestellung vor deren Annahme durch den Betreiber zu zahlen. Der Gesamtpreis umfasst den Kaufpreis der Ware, die bestätigten Lieferkosten und den Preis der bestellten Zusatzleistungen.

5.16. Der Kunde zahlt den Gesamtpreis unmittelbar nach der Absendung der Bestellung oder, wenn der Lieferpreis individuell bestimmt wird, unmittelbar nach dessen Mitteilung und Bestätigung. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden auf der Plattform angezeigt. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Bestellung anzunehmen oder die Ware vor vollständiger Zahlung vorzubereiten oder zu versenden.

5.17. Bei einer Zahlung über ein Zahlungsgateway oder mit Zahlungskarte gilt die Zahlung in dem Zeitpunkt als geleistet, in dem der Zahlungsdienstleister ihre erfolgreiche Autorisierung oder Ausführung bestätigt. Bei einer Banküberweisung gilt die Zahlung in dem Zeitpunkt als geleistet, in dem der gesamte Betrag dem Bankkonto des Betreibers gutgeschrieben wird.

5.18. Die erfolgreiche Ausführung oder Autorisierung einer Zahlung, die Ausstellung einer Zahlungsbestätigung und die Gutschrift einer Zahlung auf dem Bankkonto des Betreibers stellen weder eine Bestellannahme noch den Abschluss des Kaufvertrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Zustellung der Bestellannahme nach Artikel III dieser AGB zustande.

5.19. Wurde eine Zahlung nicht erfolgreich ausgeführt oder autorisiert oder hat der Kunde den Gesamtpreis der Bestellung nicht innerhalb der von der Plattform mitgeteilten Frist gezahlt, kann die Bestellung automatisch storniert werden. Da der Kaufvertrag noch nicht geschlossen wurde, gilt die Stornierung einer solchen Bestellung nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.

5.20. Wurde im E-Shop infolge eines offensichtlichen technischen, administrativen oder ähnlichen Fehlers ein Preis angegeben, von dem der Kunde wusste oder nach allen Umständen wissen musste, dass er offensichtlich unrichtig ist, ist der Betreiber nicht verpflichtet, die Bestellung zu diesem Preis anzunehmen. Der Betreiber informiert in diesem Fall den Kunden unverzüglich, erstattet ihm die erhaltene Zahlung und kann ihm vorschlagen, eine neue Bestellung zum richtigen Preis abzusenden. Allein der Umstand, dass die Ware mit einem Rabatt oder zu einem niedrigeren als dem üblichen Preis angeboten wurde, kann nicht als offensichtlicher Fehler angesehen werden.

5.21. Nimmt der Betreiber eine bezahlte Bestellung aus den in diesen AGB genannten Gründen nicht an, erstattet er dem Kunden die gesamte erhaltene Zahlung unverzüglich auf demselben Weg, auf dem die Zahlung geleistet wurde, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird.

Ist der Kunde ein Verbraucher, darf eine andere Art der Rückerstattung nur mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und unter der Voraussetzung verwendet werden, dass ihm dadurch keinerlei zusätzliche Kosten entstehen.

5.22. Der Betreiber darf einem Verbraucher keine Zahlung für eine Zusatzleistung oder eine andere Leistung über den Hauptgegenstand des Kaufvertrags hinaus in Rechnung stellen, sofern der Verbraucher einer solchen Zahlung nicht vor der Absendung der Bestellung ausdrücklich zugestimmt hat. Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im elektronischen Warenkorb nicht vorausgewählt sein.

5.23. Ein dem Verbraucher für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels oder einer anderen Zahlungsart berechnetes Entgelt darf die dem Betreiber im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Zahlungsart tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.

C. Gemeinsame Bestimmungen über Zahlungen und Belege

5.24. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Zahlung das richtige Variabelsymbol, die Bestellnummer oder eine andere vom Betreiber festgelegte Zahlungskennung anzugeben. Kann eine Zahlung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben keiner konkreten Bestellung zugeordnet werden, beginnt die Leistungsfrist des Betreibers erst nach ihrer ordnungsgemäßen Zuordnung zu laufen.

5.25. Kosten, die einer Bank, einem Zahlungsdienstleister oder einem anderen Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der gewählten Zahlungsmethode unmittelbar dem Kunden berechnet werden, trägt der Kunde, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

5.26. Der Betreiber stellt dem Kunden einen Steuerbeleg im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften aus. Der Steuerbeleg kann dem Kunden elektronisch an die in der Bestellung oder im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse zugestellt, im Benutzerkonto in einer die Speicherung ermöglichenden Weise zugänglich gemacht oder zusammen mit dem Werk oder der Ware übergeben werden. Mit der Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Kunde der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen in elektronischer Form zu, sofern die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften eine solche Zustimmung auf diesem Weg zulassen.

Artikel VI. Fertigungsprozess des Werks

6.1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten ausschließlich für den über den Plattformbereich „Laserschneiden“ geschlossenen Werkvertrag. Auf einen über den E-Shop geschlossenen Kaufvertrag finden sie nur Anwendung, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren.

6.2. Nach Gutschrift des gesamten Preises des Werks auf dem Bankkonto des Betreibers wird die Bestellung in den Prozess der Technischen Prüfung (Review) aufgenommen.

6.3. Die Technische Prüfung dient ausschließlich der Überprüfung der technologischen Machbarkeit der Herstellung des Werks nach der vom Kunden vorgelegten Technischen Dokumentation.

6.4. Die Technische Prüfung umfasst keine Kontrolle der Richtigkeit der konstruktiven Lösung des Werks, der technischen Berechnungen, der Funktionsfähigkeit des Werks, der Eignung des gewählten Werkstoffs oder der Eignung des Werks für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Für diese Umstände ist der Kunde in dem Umfang verantwortlich, in dem er die Technische Dokumentation, die konstruktive Lösung, den Werkstoff oder den beabsichtigten Verwendungszweck selbst bestimmt hat. Der Betreiber führt keine fachliche Projektierung, konstruktive Überprüfung, statische Berechnungen, Produktzertifizierung oder Bewertung der Konformität oder Sicherheit des Produkts durch, sofern der Kunde eine solche Leistung nicht ausdrücklich bestellt und der Betreiber ihre Erbringung nicht ausdrücklich bestätigt hat.

6.5. Stellt der Betreiber bei der Technischen Prüfung fest oder muss er bei Anwendung fachlicher Sorgfalt feststellen, dass die Technische Dokumentation, die Anweisungen des Kunden oder der von ihm gewählte Werkstoff für die Herstellung des Werks offensichtlich ungeeignet sind oder dessen Eigenschaften nachteilig beeinflussen können, weist er den Kunden unverzüglich auf diesen Umstand hin und schlägt je nach den Umständen das weitere Vorgehen vor. Ein Hinweis nach dem vorstehenden Satz bedeutet nicht, dass der Betreiber die Verantwortung für die konstruktive Lösung, die technischen Berechnungen oder die Eignung des Werks für den vom Kunden beabsichtigten Zweck übernommen hat.

6.6. Wird während der Technischen Prüfung festgestellt, dass die Technische Dokumentation unvollständig oder mehrdeutig ist oder Fehler enthält, die der Herstellung des Werks entgegenstehen, informiert der Betreiber den Kunden über diesen Umstand unverzüglich über die Plattform oder per elektronischer Post.

6.7. Können die festgestellten Mängel durch eine Anpassung oder Ergänzung der Technischen Dokumentation beseitigt werden, ermöglicht der Betreiber dem Kunden deren Berichtigung innerhalb einer angemessenen Frist. Bis zur Beseitigung der festgestellten Mängel läuft die Voraussichtliche Fertigungsdauer (Lead Time) nicht. Eine neue oder angepasste Technische Dokumentation muss vor der Fortsetzung des Fertigungsprozesses auf einem von der Plattform ermöglichten oder einem anderen nachweisbaren Weg bestätigt werden.

6.8. Eine Änderung der Technischen Dokumentation, der Technischen Spezifikation, des Werkstoffs, der Menge oder der geforderten Fertigungsvorgänge kann sich auf den Preis des Werks und die Voraussichtliche Fertigungsdauer auswirken. Führt eine Änderung zu einer Erhöhung des Preises des Werks, ist der Betreiber verpflichtet, dem Kunden den neuen Preis vor der Fortsetzung des Fertigungsprozesses mitzuteilen. Der Fertigungsprozess wird erst nach ausdrücklicher Zustimmung zur Änderung und nach Zahlung einer etwaigen Preisdifferenz durch den Kunden fortgesetzt.

Führt eine Änderung zu einer Verringerung des Preises des Werks, erstattet der Betreiber dem Kunden die entsprechende Differenz oder rechnet sie nach Vereinbarung mit dem Kunden auf eine andere bestellte Leistung an.

6.9. Ist die Herstellung des Werks technologisch nicht machbar oder beseitigt der Kunde die Mängel der Technischen Dokumentation nicht innerhalb einer angemessenen Frist, tritt der Betreiber vom Werkvertrag zurück und erstattet dem Kunden den erhaltenen Preis des Werks oder dessen gezahlten Teil auf die in Artikel V dieser AGB geregelte Weise. Über den Rücktritt und die Erstattung wird der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

6.10. Nach erfolgreichem Abschluss der Technischen Prüfung teilt der Betreiber dem Kunden die Voraussichtliche Fertigungsdauer (Lead Time) oder den voraussichtlichen Liefertermin des Werks über die Plattform oder per elektronischer Post mit.

6.11. Die Voraussichtliche Fertigungsdauer (Lead Time) hat informativen Charakter und kann sich insbesondere infolge der in diesen AGB genannten Umstände oder von Umständen, die der Betreiber bei der Durchführung der Technischen Prüfung nicht in zumutbarer Weise vorhersehen konnte, angemessen ändern.

Tritt ein Umstand ein, der eine wesentliche Verlängerung der Voraussichtlichen Fertigungsdauer zur Folge haben kann, informiert der Betreiber den Kunden hierüber und über den neuen voraussichtlichen Termin unverzüglich. Der informative Charakter der Lead Time beschränkt nicht die Rechte des Kunden im Fall des Verzugs des Betreibers nach dem Vertrag oder den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.

6.12. Der Fertigungsprozess besteht insbesondere aus den Fertigungs-, Technologie-, Kontroll-, Verpackungs- und Logistiktätigkeiten, die für die ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung des Werks erforderlich sind.

6.13. Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Fertigungs- oder Technologievorgänge über seine Vertragspartner oder Subunternehmer sicherzustellen. Seine Haftung gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrags bleibt davon unberührt.

6.14. Verlangt der Kunde bei der Aufgabe der Bestellung die Herstellung eines Kontrollmusters, stellt der Betreiber dieses als kostenpflichtige Zusatzleistung vor Beginn der Serienfertigung her. Der Preis des Kontrollmusters ist in der Bestellung, der Auftragsbestätigung oder einer anderen individuellen Bestätigung des Betreibers angegeben.

6.15. Die Herstellung eines Kontrollmusters bedeutet nicht dessen automatische Freigabe durch den Kunden. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, beginnt die Serienfertigung erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kontrollmusters durch den Kunden über die Plattform oder auf einem anderen nachweisbaren Weg. Die Wartezeit auf die Rückmeldung des Kunden wird nicht auf die Voraussichtliche Fertigungsdauer angerechnet.

6.16. Gibt der Kunde das Kontrollmuster frei, ist er für diejenigen Eigenschaften des Werks verantwortlich, die am Kontrollmuster offensichtlich waren und die er mit der Freigabe ausdrücklich akzeptiert hat. Die Rechte des Verbrauchers aus der Haftung für verdeckte Mängel sowie für Mängel, die bei einer angemessenen Prüfung des Musters nicht erkennbar waren, bleiben davon unberührt.

6.17. Verlangt der Kunde die Ausstellung eines Werkstoffzertifikats, stellt der Betreiber dessen Ausstellung sicher, sofern ein solches Zertifikat beim Hersteller oder Lieferanten des verwendeten Werkstoffs verfügbar ist. Das Werkstoffzertifikat wird als kostenpflichtige Zusatzleistung bereitgestellt. Sein Preis muss dem Kunden mitgeteilt und von ihm genehmigt werden, bevor die Pflicht zur Zahlung dieses Preises entsteht.

6.18. Der Betreiber ist berechtigt, die Organisation des Fertigungsprozesses, die Reihenfolge der Fertigung einzelner Bestellungen oder die verwendeten Fertigungsverfahren angemessen zu ändern, sofern dadurch weder die vereinbarten Eigenschaften des Werks verschlechtert noch der vereinbarte Werkstoff geändert noch ein verbindlicher Termin, sofern ein solcher vereinbart wurde, verletzt wird.

6.19. Der Umstand, dass eine bestimmte Werkstoffart auf der Plattform verfügbar ist, bedeutet nicht, dass sie für den beabsichtigten Verwendungszweck des Werks geeignet ist. Die Auswahl des Werkstoffs nimmt der Kunde auf eigene Verantwortung vor, wenn er den Werkstoff ohne individuelle fachliche Empfehlung des Betreibers selbst ausgewählt hat.

Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Fertigungsvorgänge am gewählten Werkstoff und für die Verwendung eines der Bestellung und der Technischen Spezifikation entsprechenden Werkstoffs verantwortlich. Der Betreiber haftet nicht für die Ungeeignetheit des Werkstoffs für den vom Kunden beabsichtigten Zweck, wenn er von diesem Zweck weder wusste noch wissen konnte oder wenn er den Kunden auf das offensichtliche Risiko der Ungeeignetheit des Werkstoffs ordnungsgemäß hingewiesen hat.

6.20. Der Betreiber führt die Kontrolle des Werks in einem Umfang durch, der den vereinbarten Fertigungsvorgängen, der Technischen Spezifikation und der üblichen Fertigungspraxis entspricht. Eine besondere Messung, Prüfung, Protokollierung, Zertifizierung oder Kontrolle nach einer spezifischen technischen Norm wird nur dann durchgeführt, wenn der Kunde sie bestellt und der Betreiber sie ausdrücklich bestätigt hat.

Artikel VII. Übergabe des Werks, Lieferung der Ware und Durchführung der Montage

A. Übergabe des Werks

7.1. Nach Abschluss des Fertigungsprozesses teilt der Betreiber dem Kunden über die Plattform oder per elektronischer Post mit, dass das Werk zur Übergabe oder zum Versand bereit ist, und teilt ihm je nach gewählter Lieferart den Ort und die Zeit der Selbstabholung oder den voraussichtlichen Versandtermin mit.

7.2. Das Werk wird übergeben:

a) durch Selbstabholung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person; oder

b) durch Übergabe an einen Frachtführer zur Zustellung an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse; oder

c) durch Übergabe an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person an einem anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Ort.

7.3. Wählt der Kunde die Zustellung über einen Frachtführer, übergibt der Betreiber das Werk nach dessen ordnungsgemäßer Verpackung an den Frachtführer. Der Betreiber kann dem Kunden elektronisch Daten zur Verfügung stellen, die eine Sendungsverfolgung ermöglichen, sofern solche Daten verfügbar sind.

7.4. Der Betreiber stellt sicher, dass das Werk in einer seiner Art angemessenen Weise verpackt wird, sodass es unter üblichen Transportbedingungen nicht beschädigt wird. Standardwerke werden in der Regel in Kartonverpackungen verpackt; Werke größerer Abmessungen oder größeren Gewichts werden auf Paletten oder auf andere geeignete Weise entsprechend ihrem Charakter verpackt.

7.5. Verlangt der Kunde eine besondere Art der Verpackung oder des Transports, die der Betreiber nicht standardmäßig anbietet, stellt der Betreiber diese nur aufgrund einer vorherigen Vereinbarung und auf Kosten des Kunden sicher. Der Preis einer solchen besonderen Verpackung oder eines solchen Transports muss dem Kunden mitgeteilt und von ihm bestätigt werden, bevor die Pflicht zur Zahlung dieses Preises entsteht.

7.6. Das Eigentumsrecht am Werk geht mit dessen Übergabe nach Ziffer 7.2 dieser AGB auf den Kunden über, frühestens jedoch mit der vollständigen Zahlung des Preises des Werks, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

7.7. Die Gefahr der Beschädigung des Werks geht auf den Kunden über:

a) ist der Kunde ein Unternehmer, im Zeitpunkt der Übergabe des Werks an den ersten Frachtführer oder bei Selbstabholung im Zeitpunkt der Übernahme des Werks;

b) ist der Kunde ein Verbraucher, im Zeitpunkt der Übernahme des Werks durch den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Person, die zur Übernahme des Werks berechtigt ist, mit Ausnahme des Frachtführers. Beauftragt der Verbraucher jedoch aufgrund eigener Wahl einen Frachtführer mit dem Transport, den ihm der Betreiber nicht angeboten hat, geht die Gefahr der Beschädigung im Zeitpunkt der Übergabe des Werks an diesen Frachtführer auf den Verbraucher über.

7.8. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk bei dessen Übernahme unverzüglich zu untersuchen und bei offensichtlichen Beschädigungen der Sendung oder der Verpackung seine Vorbehalte unverzüglich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen und den Betreiber zugleich über diesen Umstand zu informieren.

Ist der Kunde ein Verbraucher, führt die Unterlassung der Untersuchung des Werks bei der Übernahme, die Nichtunterzeichnung eines Protokolls über die Beschädigung der Sendung oder die Nichtgeltendmachung eines Vorbehalts gegenüber dem Frachtführer für sich genommen weder zum Erlöschen noch zur Beschränkung seiner gesetzlichen Rechte aus der Mängelhaftung gegenüber dem Betreiber.

7.9. Bei der Übergabe des Werks kann der Betreiber einen Lieferschein ausstellen. Die Unterzeichnung des Lieferscheins oder die elektronische Bestätigung der Übernahme bestätigt die Übernahme des Werks, dessen Menge und dessen offensichtlichen Zustand bei der Übergabe. Sie stellt keinen Verzicht auf die Rechte des Kunden aus der Haftung für verdeckte Mängel oder für Mängel dar, die bei einer angemessenen Untersuchung nicht erkennbar waren.

7.10. Übernimmt der Kunde das Werk nicht zum vereinbarten Termin oder verweigert er dessen Übernahme aus Gründen, die nicht auf einer Verletzung der Pflichten des Betreibers beruhen, bleibt seine Pflicht zur Zahlung des Preises des Werks unberührt. Der Betreiber ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Übernahme des Werks zu setzen.

7.11. Übernimmt der Kunde das Werk auch nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Tag der Mitteilung nach Ziffer 7.1 dieser AGB, ist der Betreiber berechtigt, vom Kunden den Ersatz aller zweckmäßig aufgewendeten Kosten im Zusammenhang mit der Lagerung und einer etwaigen Rücksendung des Werks zu verlangen.

Ist der Kunde ein Verbraucher, können von ihm nur angemessene, nachgewiesene und zweckmäßig aufgewendete Kosten verlangt werden, über deren mögliches Entstehen er im Voraus informiert wurde, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

7.12. Übernimmt der Kunde das Werk auch nicht innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen ab dem Tag der Mitteilung nach Ziffer 7.1 dieser AGB und erteilt er dem Betreiber trotz einer zusätzlichen schriftlichen oder elektronischen Aufforderung mit Hinweis auf die möglichen Folgen keine Anweisungen zu dessen Übernahme oder weiteren Behandlung, ist der Betreiber berechtigt, im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften in angemessener Weise über das Werk zu verfügen, insbesondere es zu verkaufen oder umweltgerecht zu entsorgen. Der Anspruch des Betreibers auf Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten sowie auf Ersatz eines etwaigen Schadens bleibt davon unberührt.

Verkauft der Betreiber das Werk, ist er verpflichtet, den Verkaufserlös nach Abzug der angemessenen und nachgewiesenen Kosten für Lagerung, Verkauf, Transport und weitere Behandlung des Werks an den Kunden herauszugeben. Gegenüber einem Verbraucher darf nach dieser Ziffer nur in dem Umfang vorgegangen werden, den die zwingenden Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen.

B. Lieferung der Ware nach dem Kaufvertrag

7.13. Der Betreiber liefert die Ware auf die vom Kunden in der Bestellung gewählte und in der Bestellannahme bestätigte Weise, insbesondere:

a) durch Zustellung über einen Frachtführer an die in der Bestellung angegebene Adresse;

b) durch Selbstabholung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person; oder

c) durch Lieferung an den Ort der Durchführung der Montage, sofern die Montage Bestandteil des Kaufvertrags war.

7.14. Die verfügbare Lieferart, ihre räumlichen Beschränkungen, die voraussichtliche Frist und der Preis werden in der Bestellung angegeben oder dem Kunden vor der Zahlung zur Bestätigung mitgeteilt. Der Betreiber stellt die Lieferung erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises der Bestellung sicher.

7.15. Ist der Kunde ein Verbraucher und haben die Vertragsparteien keinen konkreten Liefertermin oder keine konkrete Lieferfrist vereinbart, liefert der Betreiber die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag des Abschlusses des Kaufvertrags.

7.16. Kann der Betreiber die Ware nicht innerhalb der vereinbarten oder gesetzlichen Frist liefern, informiert er den Kunden unverzüglich darüber und teilt ihm einen neuen voraussichtlichen Liefertermin mit. Die Rechte des Kunden aus dem Verzug des Betreibers bleiben davon unberührt. Ist der Kunde ein Verbraucher, kann er dem Betreiber eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Setzung einer Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn der Betreiber die Lieferung der Ware verweigert hat oder wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin angesichts der Umstände des Vertragsschlusses oder einer vor dem Vertragsschluss mitgeteilten ausdrücklichen Anforderung des Verbrauchers von besonderer Bedeutung war.

7.17. Enthält eine Bestellung mehrere Stück oder Arten von Ware, kann der Betreiber sie gemeinsam oder in Teilsendungen liefern, sofern dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, denen er nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Die voraussichtliche Aufteilung der Lieferung teilt der Betreiber dem Kunden im Voraus mit.

7.18. Der Betreiber verpackt die Ware angemessen und verlädt sie auf das Fahrzeug des Frachtführers. Der Kunde stellt auf eigene Kosten und Verantwortung deren Übernahme und sichere Entladung einschließlich der erforderlichen Personen und besonderer Handhabungs- oder Hebeeinrichtungen sicher. Die Entladung ist nicht Bestandteil der Lieferung, sofern sie nicht ausdrücklich als Zusatzleistung bestellt und bezahlt wurde.

7.19. Verlangt der Kunde eine besondere Art der Verpackung oder des Transports, die der Betreiber nicht standardmäßig anbietet, stellt der Betreiber diese nur aufgrund einer vorherigen Vereinbarung sicher. Der Preis einer solchen Leistung muss dem Kunden mitgeteilt und von ihm bestätigt werden, bevor die Pflicht zur Zahlung dieses Preises entsteht.

7.20. Das Eigentumsrecht an der Ware geht mit deren Übernahme auf den Kunden über, frühestens jedoch mit der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises der Bestellung, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

7.21. Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht über:

a) auf einen Unternehmer im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, oder bei Selbstabholung im Zeitpunkt der Übernahme der Ware;

b) auf einen Verbraucher in dem Zeitpunkt, in dem der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter, der nicht der Frachtführer ist, die Ware übernimmt; beauftragt der Verbraucher jedoch aufgrund eigener Wahl einen Frachtführer mit dem Transport, den ihm der Betreiber nicht angeboten hat, geht die Gefahr der Beschädigung mit der Übergabe der Ware an diesen Frachtführer auf den Verbraucher über.

7.22. Bei der Lieferung der Ware übergibt der Betreiber dem Kunden einen Lieferschein oder macht ihn ihm elektronisch zugänglich. Je nach Art der Ware und den einschlägigen Rechtsvorschriften können zusammen mit der Ware auch eine Gebrauchsanweisung, Sicherheitshinweise, ein Garantiedokument, eine Konformitätserklärung, technische Dokumentation oder andere Dokumente geliefert werden.

Dem Verbraucher werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Dokumente in slowakischer Sprache oder mit seiner Zustimmung in einer anderen für ihn verständlichen Sprache bereitgestellt.

7.23. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übernahme der Ware insbesondere die Unversehrtheit der Verpackung, die Anzahl der Packstücke und offensichtliche Beschädigungen der Sendung zu prüfen. Stellt er eine Beschädigung der Sendung oder der Verpackung fest, wird empfohlen, einen Vorbehalt im Transport- oder Lieferschein anzugeben, gegebenenfalls eine Fotodokumentation anzufertigen und den Betreiber unverzüglich darüber zu informieren.

Die Unterlassung der Prüfung, die Nichtangabe eines Vorbehalts oder die Nichtunterzeichnung eines Protokolls über die Beschädigung der Sendung führt für sich genommen weder zum Erlöschen noch zur Beschränkung der gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aus der Mängelhaftung.

7.24. Übernimmt der Kunde die Ware nicht oder verweigert er deren Übernahme aus Gründen, die nicht auf einer Verletzung der Pflichten des Betreibers beruhen, fordert der Betreiber ihn zur Übernahme der Ware oder zur Leistung der für eine erneute Lieferung erforderlichen Mitwirkung auf.

Der Betreiber kann vom Kunden den Ersatz angemessener, nachgewiesener und zweckmäßig aufgewendeter Kosten für die erneute Lieferung, die Rücksendung oder die Lagerung der Ware verlangen. Ist der Kunde ein Verbraucher, können diese Kosten nur in dem Umfang verlangt werden, den die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen, und unter der Voraussetzung, dass er über die Möglichkeit ihres Entstehens im Voraus informiert wurde.

7.25. Übernimmt der Kunde die Ware auch nicht innerhalb der vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Betreiber vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Rücktritt erstattet er dem Kunden den erhaltenen Kaufpreis, wobei er seine fälligen Ansprüche nur in dem Umfang gegen ihn aufrechnen darf, den die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen.

C. Montage, Installation und Inbetriebnahme der Ware

7.26. Der Betreiber führt die Montage nur dann durch, wenn sie vom Kunden ausdrücklich bestellt und in der Bestellannahme oder in einer anderen individuellen Bestätigung des Betreibers bestätigt wurde.

7.27. Der Umfang der Montage, ihr Preis, der Ort der Durchführung, der voraussichtliche Termin und etwaige besondere technische Bedingungen bestimmen sich nach der Bestellung, der Bestellannahme, der technischen Beschreibung der Ware, dem Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll oder einer besonderen Vereinbarung der Vertragsparteien. Arbeiten und Materialien, die in diesen Dokumenten nicht ausdrücklich enthalten sind, sind nicht Bestandteil der Montage.

7.28. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Montage insbesondere sicherzustellen:

a) einen sicheren und rechtzeitigen Zugang zum Montageort;

b) die Anwesenheit des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person, die berechtigt ist, Anweisungen zu erteilen und die Durchführung der Montage zu bestätigen;

c) eine angemessene räumliche, bauliche und technische Bereitschaft des Ortes;

d) einen geeigneten und ausreichend tragfähigen Untergrund;

e) die erforderlichen Elektro-, Daten-, Druckluft-, Absaug- oder sonstigen Anschlüsse entsprechend den technischen Anforderungen der Ware;

f) sichere Arbeitsbedingungen, den erforderlichen Handhabungsraum und Zugangswege; und

g) Genehmigungen oder Zustimmungen, die nach den Rechtsvorschriften vom Eigentümer oder Nutzer des Montageorts einzuholen sind.

7.29. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Kunden vor der Montage die Anforderungen an die Bereitschaft des Ortes mitzuteilen, die angesichts der Art der Ware und der Montage nicht üblicherweise vorhersehbar sind. Der Kunde ist für die Nichterfüllung einer Anforderung nicht verantwortlich, über die er nicht im Voraus ordnungsgemäß informiert wurde und die er nicht vernünftigerweise voraussehen konnte.

7.30. Kann die Montage aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Ortes, der Nichtleistung der erforderlichen Mitwirkung oder eines anderen Umstands auf Seiten des Kunden nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, hält der Betreiber diesen Umstand fest und vereinbart mit dem Kunden einen Ersatztermin.

Der Betreiber ist berechtigt, den Ersatz angemessener, nachgewiesener und zweckmäßig aufgewendeter Zusatzkosten zu verlangen. Einem Verbraucher dürfen solche Kosten nur dann berechnet werden, wenn er im Voraus klar über die Möglichkeit ihres Entstehens und über die Art ihrer Berechnung informiert wurde.

7.31. Nach Abschluss der Montage, Installation, des Anschlusses und der Einstellung der Anlage führt der Betreiber einen Probelauf und eine grundlegende Funktionsprüfung der Anlage durch, sofern die Art der Anlage dies zulässt und sofern die Inbetriebnahme der Anlage Bestandteil der bestellten Leistung ist.

7.32. Über die Übergabe und Inbetriebnahme der Anlage erstellt der Betreiber ein Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll. Das Protokoll enthält je nach Art der Anlage insbesondere:

a) die Identifikation des Betreibers und des Kunden;

b) die Nummer der Bestellung und des Kaufvertrags;

c) die Bezeichnung der Anlage, ihren Typ, die Seriennummer und gegebenenfalls weitere Identifikationsdaten;

d) den Ort und das Datum der Übergabe der Anlage;

e) den Umfang der durchgeführten Montage, Installation, des Anschlusses und der Einstellung;

f) Angaben über die Durchführung des Probelaufs und das Ergebnis der grundlegenden Funktionsprüfungen;

g) Angaben über die Inbetriebnahme der Anlage;

h) ein Verzeichnis der übergebenen technischen, betrieblichen, sicherheitsbezogenen und Garantiedokumentation;

i) Angaben über die durchgeführte Einweisung des Kunden oder der von ihm bestimmten Personen, sofern die Einweisung Bestandteil der bestellten Leistung war;

j) die festgestellten Mängel, Unzulänglichkeiten, nicht abgeschlossenen Arbeiten oder Vorbehalte des Kunden sowie die vereinbarte Art und Frist ihrer Beseitigung; und

k) die Unterschriften des Kunden und des Betreibers oder der von ihnen beauftragten Personen bzw. deren elektronische Bestätigungen.

7.33. Der Kunde ist berechtigt, im Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll alle bei der Übergabe, beim Probelauf oder bei der Inbetriebnahme der Anlage festgestellten Mängel, Unzulänglichkeiten und Vorbehalte anzuführen. Der Betreiber führt im Protokoll die vereinbarte Art und eine angemessene Frist ihrer Beseitigung an, sofern eine Beseitigung möglich ist.

Die Unterzeichnung des Protokolls ohne Vorbehalte bestätigt die Übergabe der Anlage und die Durchführung der im Protokoll ausdrücklich festgehaltenen Handlungen. Sie stellt jedoch keinen Verzicht auf die Rechte des Kunden aus der Haftung für verdeckte Mängel oder für Mängel dar, die bei der Übergabe oder beim Probelauf nicht erkennbar waren.

7.34. Waren die Montage und die Inbetriebnahme der Anlage Bestandteil des Kaufvertrags und wurden sie vom Betreiber oder von einer unter seiner Verantwortung handelnden Person durchgeführt, gilt ein durch fehlerhafte Montage, Installation, Anschluss, Einstellung oder Inbetriebnahme der Anlage verursachter Mangel gegenüber einem Verbraucher als Mangel der Ware.

7.35. Ist nach dem Kaufvertrag die Inbetriebnahme der Anlage Bestandteil der Leistung des Betreibers, gilt die Leistung in diesem Teil mit der Durchführung der vereinbarten Handlungen, einem erfolgreichen Probelauf und der Übergabe der Anlage an den Kunden als abgeschlossen, was die Vertragsparteien im Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll bestätigen. Die Weigerung des Kunden, das Protokoll ohne Angabe eines konkreten Grundes zu unterzeichnen, hindert den Betreiber nicht daran, die Durchführung der betreffenden Handlungen festzuhalten; die gesetzlichen Rechte des Kunden aus der Mängelhaftung bleiben davon unberührt.

Artikel VIII. Weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8.1. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Technischen Dokumentation sowie für die Richtigkeit aller dem Betreiber über die Plattform bereitgestellten Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Absendung der Bestellung insbesondere die Abmessungen, den Maßstab, die Einheiten, die Toleranzen, die Art und Dicke des Werkstoffs, die Menge, die technologischen Anforderungen und die übrigen für die Herstellung des Werks maßgeblichen Angaben zu prüfen.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Fehler, Widersprüche oder Mängel der Technischen Dokumentation festzustellen oder zu berichtigen, die bei einer im Umfang dieser AGB durchgeführten Technischen Prüfung nicht offensichtlich sind.

8.2. Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit der technischen Lösung, der Konstruktion des Werks oder der technischen Berechnungen sowie nicht für die Eignung des Werks oder des gewählten Werkstoffs für den vom Kunden beabsichtigten Zweck, wenn diese Umstände vom Kunden bestimmt wurden oder sich aus der vom Kunden bereitgestellten Technischen Dokumentation ergeben.

Der Betreiber haftet insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit einer Baugruppe, Anlage oder eines sonstigen Ganzen, in das der Kunde das Werk später einbaut, sowie nicht für die Kompatibilität des Werks mit anderen Bestandteilen oder Systemen des Kunden, sofern der Betreiber eine solche Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität nicht ausdrücklich schriftlich oder elektronisch zugesichert hat.

Davon unberührt bleibt die Pflicht des Betreibers, den Kunden auf die offensichtliche Ungeeignetheit seiner Anweisungen, seiner Technischen Dokumentation oder des gewählten Werkstoffs hinzuweisen, wenn der Betreiber sie bei Anwendung fachlicher Sorgfalt feststellt.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Auswahl der Ware mit deren Beschreibung, technischen Parametern, Abmessungen, Installationsanforderungen und der beabsichtigten Verwendungsweise vertraut zu machen. Benötigt der Kunde die Ware für einen besonderen Zweck, der aus ihrer Beschreibung oder ihrer üblichen Verwendung nicht ersichtlich ist, ist er verpflichtet, diesen Zweck dem Betreiber vor der Absendung der Bestellung mitzuteilen und eine ausdrückliche Bestätigung der Eignung der Ware für einen solchen Zweck einzuholen.

Der Betreiber haftet nicht für eine ungeeignete Auswahl der Ware durch den Kunden, wenn die Ware dem Kaufvertrag und den im E-Shop angegebenen Informationen entspricht und der Kunde dem Betreiber den besonderen Verwendungszweck nicht im Voraus mitgeteilt hat. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aus der Mängelhaftung sowie die Haftung des Betreibers für die Richtigkeit der dem Verbraucher bereitgestellten Informationen.

8.4. Der Betreiber erbringt keine Planungs-, Konstruktions-, Statik-, Sicherheits-, Zertifizierungs- oder sonstigen fachlichen Beratungsleistungen, sofern deren Erbringung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Allgemeine technische Informationen, Empfehlungen oder Antworten, die der Betreiber ohne Kenntnis aller Umstände des Projekts erteilt, ersetzen keine von einer befugten Person durchgeführte fachliche Beurteilung. Erteilt der Betreiber dem Kunden eine individuelle fachliche Empfehlung als ausdrücklich bestellten und bestätigten Bestandteil des Vertrags, haftet er für deren Erbringung in dem im Vertrag vereinbarten und in den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgelegten Umfang.

8.5. Der Betreiber ist berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten durch Dritte oder Subunternehmer sicherzustellen, wobei er dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags im gleichen Umfang haftet, als hätte er das Werk selbst hergestellt, die Ware selbst geliefert oder die Montage selbst durchgeführt. Der Betreiber ist berechtigt, Subunternehmern die zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen und Unterlagen im notwendigen Umfang und unter Einhaltung der Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten, vertraulicher Informationen und geistiger Eigentumsrechte zugänglich zu machen.

8.6. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere die verlangten Informationen, Dokumente, Bestätigungen, Entscheidungen und Anweisungen rechtzeitig bereitzustellen und dem Betreiber oder den von ihm beauftragten Personen den Zugang zum vereinbarten Liefer- oder Montageort zu ermöglichen.

8.7. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber unverzüglich jede Änderung seiner Identifikations-, Rechnungs- oder Kontaktdaten mitzuteilen, die sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken kann, sowie jede Änderung der Lieferadresse, der zur Übernahme des Werks oder der Ware berechtigten Person, des Montageorts oder anderer für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags maßgeblicher Daten.

Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, die Unmöglichkeit der Lieferung oder zusätzliche Kosten, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde eine solche Änderung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig mitgeteilt hat.

8.8. Der Betreiber ist berechtigt, vom Kunden alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zu verlangen. Stellt sie der Kunde auch nicht innerhalb einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Frist bereit, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen um die Dauer des Verzugs des Kunden und um die für die erneute Einplanung der Bestellung in die Fertigung, die Lieferung oder den Montageplan angemessen erforderliche Zeit.

Während des Verzugs des Kunden befindet sich der Betreiber nicht im Verzug mit der Erfüllung einer Pflicht, die ohne die verlangte Mitwirkung nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann.

8.9. Leistet der Kunde die verlangte Mitwirkung auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, ist der Betreiber berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen. Stellt die unterbliebene Mitwirkung eine wesentliche Vertragsverletzung dar oder macht sie die Erfüllung des Vertrags dauerhaft unmöglich, kann der Betreiber unter den in diesen AGB und den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten.

8.10. Entstehen dem Betreiber infolge des Verzugs des Kunden, der unterbliebenen Mitwirkung, unvollständiger oder unrichtiger Angaben oder der fehlenden Bereitschaft des Liefer- oder Montageorts zusätzliche Kosten, ist der Betreiber berechtigt, deren Ersatz vom Kunden zu verlangen.

Ist der Kunde ein Unternehmer, ersetzt er dem Betreiber alle nachgewiesenen und zweckmäßig aufgewendeten Zusatzkosten. Ist der Kunde ein Verbraucher, können von ihm nur angemessene, nachgewiesene und zweckmäßig aufgewendete Kosten verlangt werden, über deren mögliches Entstehen er im Voraus informiert wurde, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

8.11. Der Kunde ist nach Vertragsschluss nicht berechtigt, die Technische Dokumentation, die Technische Spezifikation, die Art oder Menge des Werks oder der Ware, die Lieferart, den Umfang der Montage oder andere vereinbarte Bedingungen einseitig zu ändern. Jede gewünschte Änderung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers.

Der Betreiber ist berechtigt, die Annahme einer Änderung von der Zahlung der Preisdifferenz und der zweckmäßig aufgewendeten Kosten abhängig zu machen und dem Kunden eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist mitzuteilen. Bestätigt der Kunde die Änderung und deren preisliche oder zeitliche Folgen nicht, erfüllt der Betreiber den ursprünglich geschlossenen Vertrag.

8.12. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk oder die Ware im Einklang mit deren Bestimmung, technischen Eigenschaften, der Gebrauchsanweisung, den Sicherheitshinweisen und den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zu verwenden, zu lagern, zu transportieren, zu installieren, zu bedienen und zu warten.

Der Kunde darf Schutzabdeckungen, Sicherheitselemente, Warnkennzeichnungen oder technische Begrenzungen der Ware weder entfernen noch außer Funktion setzen und keinen Eingriff vornehmen, der die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden kann.

8.13. Ist die Ware eine Anlage, die nur von einer fachlich befähigten, unterwiesenen oder geschulten Person bedient werden darf, ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass die Anlage nur von solchen Personen verwendet wird. Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an seinem Arbeitsplatz sowie für die Durchführung der Kontrollen, Prüfungen und Wartungen verantwortlich, die er als Eigentümer oder Betreiber der Anlage sicherzustellen hat.

8.14. Der Kunde ist verpflichtet, alle Genehmigungen, Zustimmungen, Prüfungen, örtlichen technischen Bedingungen und sonstigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Nutzung des Werks oder der Ware in seinem Betrieb sicherzustellen, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich zu den Pflichten des Betreibers gehört.

8.15. Der Kunde ist verpflichtet, den Betreiber unverzüglich über jede Störung, Beschädigung oder jeden Umstand zu informieren, der ein Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit der Ware oder der Anlage darstellen kann, und deren weitere Verwendung zu unterlassen, wenn die Verwendung zu einem Schaden, einer Gesundheitsschädigung oder zur Vergrößerung eines bestehenden Mangels führen könnte.

8.16. Der Betreiber ist berechtigt, eine Anweisung des Kunden, die Durchführung von Arbeiten, die Lieferung, die Montage oder die Inbetriebnahme einer Anlage abzulehnen, wenn eine solche Leistung gegen allgemein verbindliche Rechtsvorschriften, technische oder sicherheitstechnische Anforderungen oder Rechte Dritter verstoßen würde oder Leben, Gesundheit oder Eigentum unmittelbar gefährden könnte.

Ein solches Vorgehen gilt nicht als Vertragsverletzung durch den Betreiber, sofern der Betreiber den Kunden unverzüglich über den Grund der Ablehnung informiert und ihm, soweit möglich, ermöglicht, das Hindernis innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

8.17. Keine Bestimmung dieses Artikels schließt die Haftung des Betreibers für die ordnungsgemäße Herstellung des Werks nach der Technischen Spezifikation, für die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware, für die ordnungsgemäße Durchführung der bestellten Montage oder eine sonstige Haftung, die nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus oder beschränkt sie.

Artikel IX. Mängelhaftung und Reklamationen

9.1. Der Betreiber haftet dafür, dass:

a) das Werk bei der Übergabe im Einklang mit dem Werkvertrag, der Technischen Spezifikation und diesen AGB hergestellt ist;

b) die Ware bei der Lieferung dem Kaufvertrag, der Beschreibung, der vereinbarten Menge, Qualität und den vereinbarten Eigenschaften entspricht; und

c) die bestellte Montage und die Inbetriebnahme der Anlage im vereinbarten Umfang und in ordnungsgemäßer fachlicher Weise durchgeführt werden.

9.2. Der Betreiber haftet nicht für Mängel, die insbesondere verursacht werden durch:

a) unrichtige, unvollständige oder mehrdeutige Technische Dokumentation oder Anweisungen des Kunden;

b) eine ungeeignete konstruktive Lösung oder einen vom Kunden gewählten Werkstoff, sofern der Betreiber auf die offensichtliche Ungeeignetheit ordnungsgemäß hingewiesen hat;

c) unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Beförderung, Wartung oder eine vom Kunden oder einem Dritten durchgeführte Montage;

d) unbefugten Eingriff, Veränderung, unfachmännische Reparatur, mechanische Beschädigung oder übliche Abnutzung;

e) eine Verwendung des Werks oder der Ware entgegen ihrer Bestimmung, der Anleitung oder den Sicherheitshinweisen; oder

f) einen Umstand, für den der Betreiber nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht haftet.

9.3. Legt die Technische Dokumentation keine Fertigungstoleranzen fest, gelten die Toleranzen nach der im Vertrag oder in der Technischen Spezifikation angeführten einschlägigen technischen Norm. Wurde keine solche Norm festgelegt, gelten die für den jeweiligen Werkstoff, die Fertigungstechnologie und die Art des Werks üblichen Toleranzen.

9.4. Die gesetzliche Mängelhaftung des Betreibers ist keine Beschaffenheitsgarantie. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nur dann gewährt, wenn der Betreiber sie ausdrücklich in einer Garantieurkunde, der Bestellannahme, der Beschreibung der Ware oder einem anderen Dokument gewährt, in dem er deren Umfang, Bedingungen und Dauer angibt.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel beim Betreiber auf die in der Reklamationsordnung genannte Weise und innerhalb der dort genannten Fristen geltend zu machen und die zu seiner Prüfung und Beseitigung erforderliche Mitwirkung zu leisten. Ein Unternehmer ist verpflichtet, einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen, nachdem er ihn festgestellt hat oder bei Anwendung fachlicher Sorgfalt hätte feststellen können.

9.6. Die Geltendmachung einer Reklamation berechtigt den Kunden für sich genommen weder dazu, die Zahlung einer anderen ordnungsgemäß und mangelfrei erbrachten Leistung zu verweigern, noch dazu, einen Anspruch einseitig aufzurechnen, den der Betreiber nicht anerkannt hat oder der nicht rechtskräftig zuerkannt wurde, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

9.7. Die Rechte des Verbrauchers aus der Mängelhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. bleiben von diesen AGB unberührt. Bestimmungen, die die Haftung des Betreibers beschränken, finden gegenüber einem Verbraucher nur in dem Umfang Anwendung, den die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen.

9.8. Die näheren Bedingungen, die Art und der Ort der Geltendmachung eines Mangels, das Verfahren bei der Bearbeitung einer Reklamation, die Fristen, die Rechte des Kunden aus den einzelnen Mängelarten und die Bedingungen einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie regelt die Reklamationsordnung, die untrennbarer Bestandteil dieser AGB ist. Bei einem Widerspruch zwischen der Reklamationsordnung und den zwingenden Rechten des Verbrauchers finden die einschlägigen Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften Anwendung.

Artikel X. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Vom Vertrag kann in den in diesen AGB oder in den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik geregelten Fällen zurückgetreten werden.

10.2. Sofern diese AGB nichts anderes bestimmen, muss der Rücktritt vom Vertrag in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen und wird mit dem Zeitpunkt seiner Zustellung an die andere Vertragspartei über die Plattform, per elektronischer Post oder auf eine andere nachweisbare Weise wirksam. Im Rücktritt sind mindestens die Identifikation des Kunden, die Bestellnummer und eine eindeutige Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag anzugeben.

10.3. Der Betreiber ist insbesondere dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a) der Kunde die Vorausrechnung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig im Einklang mit Artikel V dieser AGB bezahlt;

b) sich bei der Technischen Prüfung herausstellt, dass das Werk technologisch nicht machbar ist oder der Kunde die der Herstellung des Werks entgegenstehenden Mängel der Technischen Dokumentation nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt;

c) der Kunde unwahre, unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat, die sich auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags auswirken oder auswirken können;

d) die Herstellung des Werks oder die Lieferung, die Montage bzw. die Verwendung der Ware auf die vereinbarte Weise gegen allgemein verbindliche Rechtsvorschriften oder internationale Sanktionen verstoßen oder zu einer Verletzung von Rechten Dritter führen könnte;

e) der Kunde den Vertrag oder diese AGB wesentlich verletzt.

f) der Kunde die erforderliche Mitwirkung auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist leistet und der Vertrag ohne diese Mitwirkung nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann; oder

g) der Erfüllung des Vertrags ein objektives Hindernis entgegensteht, das der Betreiber beim Vertragsschluss vernünftigerweise weder vorhersehen noch abwenden konnte.

Die Nichtannahme einer bezahlten Bestellung aus dem E-Shop vor dem Abschluss des Kaufvertrags ist kein Rücktritt vom Vertrag; dabei wird nach den Artikeln III und V dieser AGB vorgegangen.

10.4. Der Kunde ist insbesondere dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a) der Betreiber mit der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder, wenn keine solche Frist vereinbart wurde, innerhalb einer angemessenen Frist beginnt und auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist damit beginnt, sofern der Verzug aus Gründen eingetreten ist, die der Betreiber zu vertreten hat;

b) der Betreiber dem Kunden mitteilt, dass er das Werk nicht herstellen oder die Ware nicht liefern können wird;

c) der Betreiber seine Pflichten aus dem Vertrag oder diesen AGB wesentlich verletzt und diese Verletzung auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist beseitigt, sofern eine Abhilfe möglich ist;

d) sich ein solches Recht aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik ergibt.

10.5. Kommt es zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziffer 10.3 Buchst. b) oder g) aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, oder tritt der Kunde nach Ziffer 10.4 aus Gründen zurück, die der Betreiber zu vertreten hat, ist der Betreiber verpflichtet, dem Kunden die für die nicht erbrachte Leistung erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag der Wirksamkeit des Rücktritts vom Vertrag, auf demselben Weg zu erstatten, auf dem sie eingegangen sind, sofern eine besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

Tritt der Betreiber wegen einer Pflichtverletzung des Kunden zurück, ist er berechtigt, den Ersatz nachgewiesener und zweckmäßig aufgewendeter Kosten und Schäden zu verlangen. Gegenüber einem Verbraucher können diese Ansprüche nur in dem Umfang geltend gemacht werden, den die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen.

Das Recht des Verbrauchers, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurückzutreten

10.6. Der Verbraucher ist berechtigt, von einem Kaufvertrag, dessen Gegenstand standardmäßige fertige Ware ist, ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag der Übernahme der Ware zurückzutreten, sofern das Gesetz Nr. 108/2024 Slg. nichts anderes bestimmt. Der Verbraucher kann auch vor Beginn dieser Frist zurücktreten.

10.7. Handelt es sich um einen Vertrag über die Herstellung des Werks oder die Lieferung von Ware, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers oder maßgefertigt hergestellt wurde, steht dem Verbraucher das Recht auf Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen nach § 19 Abs. 1 Buchst. c) des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. nicht zu.

Diese Ausnahme gilt nicht für standardmäßige fertige Ware allein deshalb, weil der Verbraucher eine üblicherweise angebotene Variante oder ein üblicherweise angebotenes Zubehör gewählt hat, sofern es sich infolge dieser Wahl nicht um nach seinen individuellen Spezifikationen oder maßgefertigt hergestellte Ware handelt.

10.8. Der Verbraucher kann den Rücktritt durch eine eindeutige Erklärung geltend machen, die dem Betreiber auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt wird. Der Verbraucher kann das auf der Plattform veröffentlichte Musterformular verwenden; dessen Verwendung ist nicht verpflichtend. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Mitteilung spätestens an ihrem letzten Tag absendet.

10.9. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Rücktritts zurückzusenden oder dem Betreiber zu übergeben, sofern sich der Betreiber nicht verpflichtet hat, die Ware abzuholen. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware einschließlich Transport, Verladung, Entladung und erforderlicher besonderer Ausrüstung. Kann die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht üblicherweise per Post zurückgesandt werden, wird der Verbraucher vor der Absendung der Bestellung über die voraussichtlichen Kosten ihrer Rücksendung informiert.

10.10. Der Verbraucher haftet für eine Wertminderung der Ware, die auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über den zur Feststellung ihrer Eigenschaften und Funktionsfähigkeit notwendigen Umgang hinausgeht. Der Verbraucher ist daher berechtigt, die Ware nur in dem Umfang zu prüfen, wie dies bei einem üblichen Kauf in einem Ladengeschäft möglich wäre.

10.11. Der Betreiber erstattet dem Verbraucher alle aufgrund des Kaufvertrags erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten vom Betreiber angebotenen üblichen Lieferart spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag der Zustellung des Rücktritts.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Zahlung zu erstatten, bevor ihm der Verbraucher die Ware übergibt oder deren Absendung nachweist, je nachdem, was früher eintritt, sofern sich der Betreiber nicht zur Abholung der Ware verpflichtet hat. Zusätzliche Kosten, die durch die Wahl einer teureren Lieferart entstanden sind, werden nicht erstattet.

10.12. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Montage oder eine andere Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, und tritt er anschließend vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, den Preis der tatsächlich erbrachten Leistung in dem gesetzlich festgelegten Umfang zu zahlen.

Der Verbraucher verliert das Recht, nach vollständiger Erbringung einer Dienstleistung vom Vertrag über deren Erbringung zurückzutreten, nur dann, wenn die Erbringung mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung begonnen hat und der Verbraucher erklärt hat, dass er ordnungsgemäß darüber belehrt wurde, dass er das Rücktrittsrecht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung verliert.

10.13. Ein Unternehmer hat kein Recht, innerhalb der für den Verbraucher bestimmten Vierzehn-Tage-Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Stimmt der Betreiber ausnahmsweise einer Rücksendung der Ware durch einen Unternehmer zu, trägt der Unternehmer die Kosten ihrer Rücksendung einschließlich Transport, Verladung, Entladung und erforderlicher besonderer Ausrüstung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

10.14. Vom Rücktritt vom Vertrag unberührt bleiben Ansprüche, die nach dem Vertrag, diesen AGB oder ihrer Natur nach auch nach dessen Beendigung fortbestehen sollen, insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz, auf Ersatz zweckmäßig aufgewendeter Kosten, auf Zahlung bereits erbrachter Leistungen sowie auf den Schutz vertraulicher Informationen und geistiger Eigentumsrechte.

Artikel XI. Schutz der Technischen Dokumentation, vertraulicher Informationen und geistiger Eigentumsrechte

11.1. Der Kunde erklärt und steht dafür ein, dass er berechtigt ist, die Technische Dokumentation zu verwenden und sie dem Betreiber zum Zweck der Erfüllung des Vertrags zugänglich zu machen, und dass durch ihre Verwendung weder geistige Eigentumsrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

11.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Betreiber einen Anspruch wegen der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Technischen Dokumentation geltend, ist der Kunde verpflichtet, dem Betreiber die erforderliche Mitwirkung zu leisten und ihm den nachgewiesenen Schaden sowie die zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu ersetzen, sofern die Verletzung des Rechts des Dritten aus einem Grund erfolgt ist, den der Kunde zu vertreten hat. Gegenüber einem Verbraucher findet diese Bestimmung nur in dem Umfang Anwendung, den die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen.

11.3. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Technischen Dokumentation verbleiben beim Kunden oder bei ihrem berechtigten Inhaber. Weder durch den Abschluss des Vertrags noch durch dessen Erfüllung werden geistige Eigentumsrechte übertragen oder Lizenzen daran eingeräumt, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

11.4. Der Kunde erteilt dem Betreiber eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Berechtigung, die Technische Dokumentation ausschließlich in dem Umfang zu verwenden, der für die Erfüllung des Vertrags, die Durchführung der Technischen Prüfung, die Herstellung des Werks, die Kontrolle seiner Qualität, die Bearbeitung einer Reklamation und den Schutz der Rechtsansprüche des Betreibers erforderlich ist. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht, die erforderlichen Arbeitsvervielfältigungen anzufertigen und die für die Fertigung notwendigen technischen Formatanpassungen vorzunehmen.

11.5. Der Betreiber ist berechtigt, die Technische Dokumentation seinen Mitarbeitern, Subunternehmern oder anderen an der Erfüllung des Vertrags beteiligten Personen ausschließlich in dem Umfang zugänglich zu machen, der für die Herstellung des Werks, die Kontrolle seiner Qualität oder die Bearbeitung einer Reklamation erforderlich ist. Der Betreiber stellt sicher, dass diese Personen mindestens im gleichen Umfang wie nach diesen AGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

11.6. Der Betreiber verpflichtet sich, die Technische Dokumentation ausschließlich zu den Zwecken der Erfüllung des Vertrags und den in Ziffer 11.4 genannten Zwecken zu verwenden und sie ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der Fälle nach Ziffer 11.5 oder wenn ihm eine solche Pflicht durch eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift auferlegt wird.

11.7. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Ware, ihrer Konstruktion, ihrem Design, den Zeichnungen, Fertigungsunterlagen, technischen Lösungen, der Software, den Kennzeichen, Anleitungen, Katalogen, Fotografien und weiteren Materialien des Betreibers verbleiben beim Betreiber oder bei ihrem jeweiligen Inhaber.

Mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Lieferung der Ware geht auf den Kunden das Eigentumsrecht an dem konkreten Warenstück über, nicht jedoch die geistigen Eigentumsrechte an der Ware oder den zugehörigen Materialien.

11.8. Der Kunde ist berechtigt, die Ware und die zusammen mit der Ware gelieferte Dokumentation zu dem Zweck zu verwenden, für den sie bestimmt sind. Ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers ist er nicht berechtigt, die Dokumentation zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen, kommerziell zu verwerten oder nach ihr die Ware oder Kopien davon herzustellen, mit Ausnahme von Handlungen, die durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften ausdrücklich erlaubt sind.

11.9. Enthält die Ware Software, Firmware oder andere geschützte digitale Elemente, erhält der Kunde eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Berechtigung, diese in dem für die ordnungsgemäße Nutzung der Ware erforderlichen Umfang zu verwenden, sofern die Lizenzbedingungen des Herstellers oder eine besondere Vereinbarung nichts anderes bestimmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder in die Software auf eine Weise einzugreifen, die nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht zulässig ist.

11.10. Fertigungsverfahren, technologische Parameter, die Art der Fertigungsaufteilung, interne Arbeitsunterlagen, Preismodelle, Know-how und sonstige Informationen, die der Betreiber bei der Erfüllung des Vertrags erstellt oder verwendet, bleiben Eigentum oder vertrauliches Know-how des Betreibers. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen an den Kunden herauszugeben, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

11.11. Der Betreiber ist berechtigt, die Technische Dokumentation und die Technische Spezifikation für den Zeitraum aufzubewahren, der für die Erfüllung des Vertrags, die Bearbeitung etwaiger Reklamationen, den Schutz oder Nachweis von Rechtsansprüchen und die Erfüllung der sich aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten erforderlich ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist er berechtigt, die Technische Dokumentation und die Technische Spezifikation zu löschen oder anderweitig sicher zu vernichten, sofern eine besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

11.12. Nach Ablauf des Zeitraums nach Ziffer 11.11 dieser AGB ist der Betreiber nicht verpflichtet, die Technische Dokumentation oder die Technische Spezifikation weiter aufzubewahren oder sie dem Kunden auf Anfrage zugänglich zu machen oder bereitzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, im eigenen Interesse für die Archivierung aller mit der Bestellung zusammenhängenden Dokumente zu sorgen.

Artikel XII. Schadenshaftung und höhere Gewalt

12.1. Jede Vertragspartei haftet für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Pflichten aus dem Vertrag, diesen AGB oder den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik verursacht werden.

12.2. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch:

a) unrichtige, unvollständige oder mehrdeutige, vom Kunden bereitgestellte Technische Dokumentation;

b) eine ungeeignete technische Lösung oder eine ungeeignete Werkstoffwahl des Kunden, sofern der Betreiber auf die offensichtliche Ungeeignetheit ordnungsgemäß hingewiesen hat;

c) eine Verletzung geistiger Eigentumsrechte oder sonstiger Rechte Dritter durch den Kunden;

d) eine Verwendung des Werks oder der Ware entgegen ihrer Bestimmung, der Technischen Dokumentation, der Gebrauchsanweisung oder den Sicherheitshinweisen;

e) unsachgemäße Lagerung, Montage, Installation, Anschluss, Bedienung, Wartung, Reparatur, Weiterverarbeitung oder Verwendung des Werks oder der Ware nach deren Übergabe, sofern diese Tätigkeiten nicht vom Betreiber oder von einer unter seiner Verantwortung handelnden Person durchgeführt wurden;

f) unbefugten Eingriff in, Veränderung oder Entfernung von Sicherheitselementen des Werks oder der Ware;

g) die unterbliebene Leistung der erforderlichen Mitwirkung, die fehlende Bereitschaft des Montageorts oder unrichtige, vom Kunden bereitgestellte Angaben; oder

h) das Handeln eines Dritten oder einen anderen Umstand, für den der Betreiber nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht haftet.

12.3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensverhütung und zur Begrenzung des Schadensumfangs zu treffen. Stellt er eine Störung oder einen Umstand fest, der zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens führen kann, ist er verpflichtet, die Verwendung des Werks oder der Ware unverzüglich zu unterbrechen und den Betreiber zu informieren.

12.4. Ist der Kunde ein Unternehmer, haftet der Betreiber nur für Schäden, die als Folge der Verletzung der betreffenden Pflicht beim Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die der Betreiber kannte oder kennen musste, vorhersehbar waren. In dem nach den Rechtsvorschriften zulässigen Umfang haftet der Betreiber einem Unternehmer nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder den Verlust einer Geschäftschance.

Die Beschränkungen nach dem vorstehenden Satz gelten nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nicht für eine Haftung, die nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

12.5. Die Bestimmungen dieses Artikels finden gegenüber einem Verbraucher nur in dem Umfang Anwendung, den die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulassen, und beschränken nicht seine gesetzlichen Rechte aus der Mängelhaftung oder aus der Haftung für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt.

12.6. Keine der Vertragsparteien haftet für die Verletzung ihrer Pflichten, wenn diese durch Umstände höherer Gewalt verursacht wurde, die unabhängig von ihrem Willen eingetreten sind und deren Folgen sie nicht in zumutbarer Weise verhindern konnte.

12.7. Als Umstände höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, bewaffneter Konflikt, Terroranschlag, Naturkatastrophe, Epidemie oder Pandemie, Streik, ein großflächiger Ausfall der Energieversorgung oder elektronischer Kommunikationsnetze, Entscheidungen von Behörden, internationale Sanktionen, ein außergewöhnlicher Materialmangel oder eine Unterbrechung von Liefer- oder Transportketten infolge eines außergewöhnlichen äußeren Ereignisses sowie sonstige außergewöhnliche Umstände, die die betroffene Vertragspartei vernünftigerweise weder vorhersehen noch beeinflussen konnte.

12.8. Die Vertragspartei, die sich auf Umstände höherer Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über deren Eintritt, deren voraussichtliche Dauer und deren Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrags zu informieren und angemessene Anstrengungen zur Begrenzung ihrer Folgen zu unternehmen.

12.9. Für die Dauer der Umstände höherer Gewalt befindet sich die betroffene Vertragspartei nicht im Verzug mit der Erfüllung ihrer Pflichten, und die Fristen zur Erfüllung des Vertrags verlängern sich angemessen um die Dauer dieser Umstände und um die zur Wiederaufnahme der ordnungsgemäßen Erfüllung erforderliche Zeit. Höhere Gewalt befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Preis für eine Leistung zu zahlen, die ihm bereits ordnungsgemäß erbracht wurde.

12.10. Dauert ein Umstand höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage und steht er der wesentlichen Erfüllung des Vertrags entgegen, kann jede Vertragspartei vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Der Betreiber erstattet in einem solchen Fall dem Kunden die für die nicht erbrachte Leistung erhaltenen Zahlungen; sein Anspruch auf Zahlung der bereits ordnungsgemäß erbrachten Leistung bleibt davon unberührt.

Artikel XIII. Schutz personenbezogener Daten und Cookies

13.1. Der Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten der Kunden im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik.

13.2. Ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger der personenbezogenen Daten, die Dauer ihrer Aufbewahrung und die Rechte der betroffenen Personen, sind in dem gesonderten, auf der Plattform veröffentlichten Dokument Datenschutzgrundsätze enthalten.

13.3. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Anlage eines Benutzerkontos oder der Absendung einer Bestellung mit den Datenschutzgrundsätzen vertraut zu machen. Die Kenntnisnahme der Datenschutzgrundsätze stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten dar, sofern eine Einwilligung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht erforderlich ist.

13.4. Stellt der Kunde dem Betreiber personenbezogene Daten anderer natürlicher Personen zur Verfügung, insbesondere von Ansprechpartnern, Mitarbeitern, zur Vertretung berechtigten Personen oder von Personen, die zur Übernahme des Werks oder der Ware bzw. zur Teilnahme an der Montage und Inbetriebnahme der Anlage bestimmt sind, erklärt der Kunde, dass er berechtigt ist, diese Daten dem Betreiber bereitzustellen, und dass er die betroffenen Personen ordnungsgemäß über deren Verarbeitung informiert hat.

13.5. Der Betreiber ist berechtigt, personenbezogene Daten in dem Umfang zu verarbeiten, der insbesondere für die Registrierung und Verwaltung des Benutzerkontos, den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags, die Bearbeitung der Bestellung, die Durchführung von Zahlungen, die Lieferung des Werks oder der Ware, die Durchführung der Montage, die Inbetriebnahme der Anlage, die Erbringung von Serviceleistungen, die Bearbeitung von Reklamationen, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und den Schutz seiner Rechte und berechtigten Interessen erforderlich ist.

13.6. Der Betreiber kann personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang seinen Auftragsverarbeitern und weiteren Empfängern bereitstellen, insbesondere Anbietern von Zahlungs-, Buchhaltungs-, IT-, Hosting-, Transport-, Montage- und Serviceleistungen sowie Behörden, sofern ihm eine solche Pflicht durch eine Rechtsvorschrift auferlegt wird.

13.7. Personenbezogene Daten werden für Zwecke der Direktwerbung nur auf der jeweiligen Rechtsgrundlage und unter den in den Datenschutzgrundsätzen genannten Bedingungen verarbeitet. Die Ablehnung oder der Widerruf einer Marketingeinwilligung hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, den Vertrag zu schließen oder zu erfüllen.

13.8. Die Plattform kann Cookies und ähnliche Technologien verwenden. Ausführliche Informationen über deren Arten, die Zwecke ihrer Verwendung, die Dauer ihrer Speicherung und die Möglichkeiten ihrer Einstellung oder Ablehnung sind in dem gesonderten Dokument Cookie-Richtlinie enthalten, sofern der Betreiber solche Technologien verwendet.

13.9. Die Verwendung von Cookies, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform nicht erforderlich sind, bedarf der vorherigen Einwilligung des Nutzers, sofern eine solche Einwilligung nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Ablehnung optionaler Cookies darf den Nutzer nicht am Zugang zu den Grundfunktionen der Plattform hindern.

Artikel XIV. Alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

14.1. Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er das Recht, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an den Betreiber zu wenden, wenn er mit der Art und Weise, wie der Betreiber seine Reklamation bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder wenn er der Ansicht ist, dass der Betreiber seine Rechte verletzt hat.

Den Antrag auf Abhilfe kann der Verbraucher dem Betreiber über die Plattform, per elektronischer Post oder schriftlich an die Anschrift seines Sitzes zustellen. Der Betreiber wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die Streitigkeit mit dem Verbraucher vorrangig einvernehmlich beizulegen.

14.2. Antwortet der Betreiber auf den Antrag auf Abhilfe ablehnend oder antwortet er darauf nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dessen Zustellung, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung der alternativen Streitbeilegung nach dem Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in der jeweils geltenden Fassung zu stellen.

14.3. Zuständige Stelle für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist insbesondere die Slowakische Handelsinspektion:

Slovenská obchodná inšpekcia

Ústredný inšpektorát

Odbor pre medzinárodné vzťahy a alternatívne riešenie spotrebiteľských sporov

Bajkalská 21/A, P. O. BOX 29

827 99 Bratislava 27

E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Website: https://www.soi.sk/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov

14.4. Der Verbraucher kann sich auch an eine andere befugte Stelle für alternative Streitbeilegung wenden, die in der aktuellen, vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführten Liste eingetragen ist, sofern diese Stelle für die Beilegung der betreffenden Streitigkeit zuständig ist.

14.5. Die alternative Streitbeilegung nach diesem Artikel bezieht sich auf innerstaatliche und grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und einem Verbraucher in dem im Gesetz Nr. 391/2015 Slg. festgelegten Umfang.

Als grenzüberschreitende Streitigkeit im Sinne dieses Artikels gilt eine Streitigkeit zwischen dem Betreiber mit Sitz in der Slowakischen Republik und einem Verbraucher, der am Tag der Absendung der Bestellung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hatte. Der Antrag auf alternative Beilegung einer grenzüberschreitenden Streitigkeit kann in einer Sprache gestellt und das Verfahren in einer Sprache geführt werden, die die zuständige Stelle für alternative Streitbeilegung akzeptiert.

Das Recht, einen Antrag auf alternative Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit nach dem Gesetz Nr. 391/2015 Slg. zu stellen, steht einem Kunden nicht zu, der beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags als Unternehmer handelt.

14.6. Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union, richtet sich die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung nach den Rechtsvorschriften und Regeln der zuständigen Stelle für alternative Streitbeilegung. Davon unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien, zu versuchen, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Artikel XV. Zustellung

15.1. Die Vertragsparteien kommunizieren miteinander vorrangig auf elektronischem Weg über die Plattform oder per elektronischer Post, sofern der Vertrag, diese AGB oder eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift keine andere Form der Kommunikation verlangen.

15.2. Schriftstücke gelten als zugestellt:

a) bei der Zustellung per elektronischer Post in dem Zeitpunkt, in dem die elektronische Nachricht an die E-Mail-Adresse des Empfängers zugestellt wurde und dem Absender keine automatische Mitteilung über deren Nichtzustellung zugegangen ist;

b) bei der Bereitstellung im Benutzerkonto im Zeitpunkt ihrer Bereitstellung, sofern der Kunde über die Bereitstellung zugleich per elektronischer Post oder auf eine andere vereinbarte Weise informiert wurde;

c) bei persönlicher Zustellung im Zeitpunkt der Übernahme oder der Verweigerung der Übernahme; oder

d) bei einer Postsendung oder einer Sendung eines Frachtführers im Zeitpunkt ihrer Zustellung, der Verweigerung der Übernahme oder ihrer Rücksendung an den Absender nach fruchtlosem Ablauf der Aufbewahrungsfrist, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

15.3. Die Auftragsbestätigung, die Bestellannahme, die Bestätigung über den Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher, der Rücktritt vom Vertrag sowie Dokumente, für die eine Rechtsvorschrift einen dauerhaften Datenträger verlangt, werden per elektronischer Post, im PDF-Format oder auf eine andere Weise zugestellt, die ihre Speicherung und unveränderte Wiedergabe ermöglicht.

15.4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber unverzüglich jede Änderung seiner Identifikations-, Kontakt- oder Rechnungsdaten mitzuteilen, insbesondere der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer, der Lieferadresse oder der zur Übernahme der Leistung berechtigten Person.

15.5. Der Betreiber ist berechtigt, für die Kommunikation die letzten Kontaktdaten zu verwenden, die ihm der Kunde mitgeteilt oder im Benutzerkonto bzw. in der Bestellung angegeben hat. Der Betreiber haftet nicht für die Folgen einer Nichtzustellung, die durch unrichtige oder nicht aktuelle Daten des Kunden verursacht wurde.

15.6. Der Kunde stellt dem Betreiber Mitteilungen über das Kontaktformular oder eine Funktion der Plattform, an die E-Mail-Adresse oder an die auf der Plattform veröffentlichte Anschrift des Sitzes des Betreibers zu.

Artikel XVI. Schlussbestimmungen

16.1. Diese AGB treten am 1. September 2026 in Kraft und gelten für alle Werkverträge und Kaufverträge, die ab dem Tag ihres Inkrafttretens über die Plattform geschlossen werden.

Auf den konkreten Vertrag findet die Fassung der AGB Anwendung, die im Zeitpunkt der Absendung der Bestellung galt und dem Kunden zugänglich gemacht wurde, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

16.2. Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies insbesondere aufgrund von Änderungen allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften, technischer Änderungen der Plattform, Änderungen der erbrachten Leistungen oder aus anderen wichtigen betrieblichen Gründen erforderlich ist.

Eine Änderung der AGB hat keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten aus Verträgen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB geschlossen wurden, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren oder eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

16.3. Die neue Fassung der AGB veröffentlicht der Betreiber mindestens fünfzehn (15) Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Plattform, sofern eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift keine andere Frist festlegt. Frühere Fassungen der AGB kann der Betreiber in elektronischer Form archivieren.

16.4. Auf Rechtsverhältnisse, die in diesen AGB nicht geregelt sind, finden die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik Anwendung.

Ist der Kunde ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, entzieht ihm die Wahl slowakischen Rechts nicht den Schutz, den die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewähren, das ohne diese Wahl anwendbar wäre.

16.5. Ist der Kunde ein Unternehmer, sind für die Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit die Gerichte der Slowakischen Republik zuständig, wobei örtlich das Gericht am Sitz des Betreibers zuständig ist, sofern eine zwingende Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt.

Ist der Kunde ein Verbraucher, bestimmt sich die Zuständigkeit des Gerichts nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und kann durch diese Bestimmung nicht zu seinem Nachteil eingeschränkt werden.

16.6. Wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, unanwendbar oder undurchsetzbar, berührt dies nicht die Wirksamkeit, Anwendbarkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die betreffende Bestimmung wird in dem nach den Rechtsvorschriften zulässigen Umfang so ausgelegt oder ersetzt, dass ihr ursprünglicher Zweck und ihre wirtschaftliche Bedeutung möglichst weitgehend erhalten bleiben.

Gegenüber einem Verbraucher wird eine unwirksame oder unzulässige Bestimmung nicht durch eine Auslegung ersetzt, die seine zwingenden gesetzlichen Rechte einschränken würde.

16.7. Diese AGB bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes über die Plattform geschlossenen Vertrags.

16.8. Untrennbarer Bestandteil des Vertrags sind je nach Art der bestellten Leistung insbesondere:

a) diese AGB;

b) die Reklamationsordnung;

c) die Bestellung;

d) die Auftragsbestätigung und die Technische Spezifikation, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt;

e) die Bestellannahme und die zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung geltende Beschreibung der Ware, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt;

f) das Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokoll, sofern ein solches erstellt wurde; und

g) weitere individuelle Bedingungen, die von den Vertragsparteien ausdrücklich bestätigt wurden.

Die Datenschutzgrundsätze und die Cookie-Richtlinie sind eigenständige Informationsdokumente und gelten weder als Vertragsbedingungen noch als untrennbarer Bestandteil des Vertrags.

16.9. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen auf einem von der Plattform ermöglichten Weg oder in einer anderen nachweisbaren schriftlichen oder elektronischen Form erfolgen. Schweigen oder Untätigkeit des Kunden gelten nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung.

16.10. Diese AGB können in slowakischer und englischer Sprache erstellt werden.

Gegenüber einem Kunden mit Sitz, Geschäftssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakischen Republik erfolgen der Vertrag und die vertragliche Kommunikation in slowakischer Sprache, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

Gegenüber sonstigen Kunden erfolgen der Vertrag und die vertragliche Kommunikation in englischer Sprache oder in einer anderen von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbarten Sprache. Für den konkreten Vertrag ist diejenige Sprachfassung der AGB maßgeblich, die dem Kunden vor der Absendung der Bestellung zugänglich gemacht wurde und in der der Vertrag geschlossen wurde.

16.11. Die Regeln zur Verfügbarkeit, Wartung und zu technischen Änderungen der Plattform sind in Artikel IV dieser AGB geregelt. Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit bereits geschlossener Verträge.

16.12. Der Betreiber ist berechtigt, Fotografien oder Bildaufnahmen des Werks oder der Ware, einschließlich deren Montage oder Inbetriebnahme, anzufertigen und für Marketing-, Präsentations- oder Werbezwecke zu verwenden, sofern daraus weder der Kunde noch sein Firmenname, seine Marken, technischen Lösungen, sein Betriebsort oder sonstige vertrauliche Informationen identifiziert werden können.

Würde eine Fotografie oder Aufnahme eine solche Identifizierung ermöglichen, darf der Betreiber sie nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden oder auf einer anderen rechtmäßigen Rechtsgrundlage veröffentlichen.